Sitzung vom 22. Januar 2026
Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2026
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubventionen in Höhe von 2.956.137,86 € an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2026.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die freien subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenloser Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden, ...
Die Berechnung der Funktionssubventionen für das freie subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen sowie für die Grundschulen durch das Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen festgelegt.
Die Beträge werden jährlich der Entwicklung des Verbraucherindexes angepasst. Als Basisindex gilt der Index des Monats September 2001 (95,57), als neuer Index gilt der Index des Monats September des Jahres 2025 (165,18).
Die Gesamthöhe der berechneten Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltes 2026 (ohne Mittagsaufsichten) beläuft sich auf 2.999.417,17 € und teilt sich wie folgt auf:
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Pater-Damian-Schule:
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159.547,59 €
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für die Primarschule
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797.010,20 €
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für die Sekundarschule
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34.965,70 €
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für die Förderschule
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Maria-Goretti-Schule:
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81.691,46 €
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für die Primarschule
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588.980,80 €
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für die Sekundarschule
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58.243,64 €
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für das Internat
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Bischöfliche Schule St. Vith:
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424.877,71 €
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für die Sekundarschule
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61.328,84 €
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für das Internat
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8.629,73 €
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für die Abendschule
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Technisches Institut St. Vith:
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519.352,38 €
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für die Sekundarschule
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15.710,50 €
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für den Teilzeit-Unterricht
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Bischöfliches Institut Büllingen:
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249.078,62 €
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Das Technische Institut St. Vith erhält für das Jahr 2026 insgesamt eine Subvention in Höhe von 519.352,38 €. Aufgrund unzureichender Haushaltsmittel wird nun nur die Auszahlung von Januar bis November 2026 in Höhe von 476.073,07 € festgelegt und ausbezahlt.
Nach entsprechender Anpassung des Haushalts kann auch das letzte Zwölftel in Höhe von 43.279,31 € festgelegt und im Dezember 2026 ausbezahlt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2026
Finanzstelle: 30.13
Finanzposition: 44.31
Zuschuss: 2.956.137,86 €
Die Funktionssubventionen werden, außer für das Technische Institut St. Vith, in monatlichen Zwölfteln ausgezahlt.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. Januar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.
- Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen.
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
- Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026