Sitzung vom 22. Januar 2026

Infrastrukturprojekt 5842 - Gemeinde Raeren - ÖSHZ und Notaufnahmewohnungen - Erneuerung der Heizung - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Raeren – Burgstraße 42 – ÖSHZ und Notaufnahmewohnungen – Erneuerung der Heizung“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Raeren – Burgstraße 42 – ÖSHZ und Notaufnahmewohnungen – Erneuerung der Heizung“ ist die Gemeinde Raeren. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 6. Januar 2026.

Es handelt sich um die notwendige Erneuerung der Heizung (Wärmeversorgung) im Gebäude des ÖSHZ, das ebenfalls Notaufnahmewohnungen beherbergt, gelegen in Raeren, Burgstraße 42. Die bestehende Heizung ist defekt und kann nicht mehr repariert werden.

Die zugehörigen Arbeiten zur Erneuerung der Heizung (Wärmeversorgung) sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Funktionstüchtigkeit der Heizungsanlage bzw. die Temperierung des Gebäudes zu gewährleisten und somit die Gesundheit der Nutzer zu wahren.

Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Raeren über die Gefährdung der Öffentlichkeit sowie die Kostenschätzung für die notwendigen Arbeiten sind dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach etwaiger Auftragserteilung übermittelt worden.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich auf Grundlage des besten Angebots des Unternehmens Michel-Lamberty PGmbH vom 19. Dezember 2025 sowie des zugehörigen Finanzplans der Gemeinde Raeren vom 6. Januar 2026 auf 15.772€ (inkl. 21% MwSt.).

Das Gemeindekollegium Raeren hat in seiner Sitzung vom 5. Januar 2026 einstimmig beschlossen, dem Unternehmen Michel-Lamberty PGmbH den Auftrag zur Erneuerung der Heizung zu erteilen.

Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Raeren am 6. Januar 2026 einen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 03 - ZW 63.21
(Lokale Behörden – Zuschüsse an die Gemeinden im Bereich der bezuschussten Arbeiten)
Projektkosten: 15.772€
Maximaler Zuschuss (60%): 9.464€

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.