Sitzung vom 8. Januar 2026
Dienstleistungsvertrag 2026 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Dreiland-Jugendhilfe sowie Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2026 an die VoG Dreiland-Jugendhilfe
1. Beschlussfassung:
Die Regierung billigt den Dienstleistungsvertrag für das Jahr 2026 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Dreiland-Jugendhilfe.
Die Regierung gewährt der VoG Dreiland-Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 1.268.740,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die VoG Dreiland-Jugendhilfe ist eine zentrale Einrichtung der stationären Jugendhilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zu ihren Basisaufgaben gehören insbesondere:
- die stationäre Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Projektstellen, familienanalogen Lebensgemeinschaften und Wohngruppen;
- die Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen;
- die Arbeit mit den Eltern der stationär betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Zur Durchführung dieser Aufgaben wurde für das Jahr 2025 ein Dienstleistungsvertrag mit der VoG Dreiland-Jugendhilfe abgeschlossen.
Durch vorliegenden Dienstleistungsvertrag soll die etablierte Zusammenarbeit mit der VoG Dreiland-Jugendhilfe für ein weiteres Jahr fortgeführt werden. Der Dienstleistungsvertrag tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und endet am 31. Dezember 2026.
Für das Jahr 2026 soll der VoG Dreiland-Jugendhilfe ein Zuschuss auf vertraglicher Grundlage gewährt werden.
Bislang erfolgte die Finanzierung der Leistungen der VoG Dreiland-Jugendhilfe über Einzelabrechnungen auf Rechnungsbasis. Die Umstellung auf eine Zuschussregelung ermöglicht sowohl dem Träger als auch der auftraggebenden Behörde eine erhöhte Planungssicherheit, verbessert die Transparenz der Mittelverwendung und führt zu einer administrativen Vereinfachung gegenüber dem bisherigen Abrechnungsmodell.
Der Zuschuss wird im Rahmen eines leistungsorientierten Finanzierungsmodells gewährt. Die Berechnung erfolgt anhand festgelegter Pauschalbeträge pro Belegungstag, differenziert nach Betreuungsform und Betreuungsintensität sowie auf Basis einer vertraglich definierten Anzahl an Belegungstagen. Abweichungen werden im Folgejahr über eine Rückforderung oder einen zusätzlichen Zuschuss ausgeglichen.
Im Rahmen des Qualitätsdialogs sowie der anschließenden Abstimmungen mit der VoG Dreiland-Jugendhilfe wurde der Vertragsentwurf in mehreren Punkten angepasst und präzisiert.
- Das ambulante Angebot ist, im Gegensatz zum Jahr 2025, nicht mehr Bestandteil des Vertrags, da es vom Fachbereich Jugendhilfe nicht beansprucht wird.
- Die Notaufnahme bleibt weiterhin vorgesehen; der Notaufnahmeplatz wird unabhängig von der tatsächlichen Belegung vorgehalten und bei Nichtbelegung zu 80 % vergütet, um die jederzeitige Kriseninterventionsfähigkeit sicherzustellen.
- Ab dem 14. Tag der Reservierung eines Platzes durch den Fachbereich Jugendhilfe ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 80 % des jeweiligen Tagessatzes vorgesehen.
- Die Tagessätze wurden gegenüber dem Jahr 2025 moderat angepasst und betragen für das durch den Fachbereich Jugendhilfe in Anspruch genommene Regelangebot 161,00 EUR für Projektstellen (2025: 156,00 EUR), 199,00 EUR für familienanaloge Lebensgemeinschaften (2025: 197,00 EUR) sowie 280,00 EUR für Wohngruppen und die Notaufnahme (2025: 269,00 EUR). Zusätzlich können die vorgesehenen Pauschalen für Taschengeld, Bekleidung und Weihnachtsbeihilfe gesondert abgerechnet werden.
- Das Angebot der VoG Dreiland-Jugendhilfe unterscheidet weiterhin zwischen Regel- und Intensivbetreuung. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft kommt ausschließlich die Regelbetreuung zur Anwendung. Die Intensivtagessätze wurden gleichwohl in den Vertrag aufgenommen und analog zu den Regelsätzen angepasst.
Die VoG Dreiland-Jugendhilfe hat dem Vertragsentwurf am 30. Dezember 2025 zugestimmt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2026
Finanzstelle: 50.14
Finanzposition: 33.01
Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2026 beträgt 1.268.740,00 EUR. Der Gesamtzuschuss wird zu 100% in Form von monatlichen Zwölfteln ausgezahlt.
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 5. Januar 2026 liegt vor.
- Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom
5. Januar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 13. November 2023 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
- Erlass der Regierung vom 20. März 2025 zur Ausführung des Dekrets vom 13. November 2023 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz.