Sitzung vom 8. Januar 2026
Jahreszuschuss 2026 an das Begleitete Wohnen Ostbelgien
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Klinik St. Josef VoG für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
Die Regierung gewährt der Klinik St. Josef VoG einen Zuschuss in Höhe von 450.442,12 EUR für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Struktur der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens wurde im Jahr 2024 anteilig von der Klinik St. Josef St. Vith bzw. von der VoG Beratungs- und Therapiezentrum übernommen. Konkret bedeutet das, dass die Wohnstrukturen sowie der Aktivationsdienst 2024 und 2025 weiterhin unter der Bezeichnung „VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens“ agierten, von der Klinik St. Josef aber verwaltet werden. Der psychiatrische Begleitdienst hingen wird seit 2024 durch das Beratungs- und Therapiezentrum angeboten.
Ende 2025 wurde die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien aufgelöst und der Auftrag die Wohnstrukturen sowie der Aktivationsdienst fortzuführen wurde an die Klinik St. Josef übertragen. Aus diesem Grund wird der Vertrag zu diesen 2 Aufgaben ab dem Jahr 2026 zwischen der Regierung und der Klinik St. Josef abgeschlossen.
Der Vertrag umfasst die Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen mit psychiatrischen stabilisierten Erkrankungen.
Das Angebot bietet für Erwachsene eine allgemeine Wohnbegleitung (inklusive Aktivation) an, bestehend aus sozialen und tagesstrukturierenden Angeboten. Das Angebot ist für jeden Bürger zugänglich.
Ziel der Begleitung und Betreuung ist es, die höchstmögliche Autonomie der Erwachsenen in der Einrichtung soweit es geht aufzubauen.
Die Aufgaben haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert, die Übernahme durch die Klinik hatte inhaltlich keinen Einfluss.
Der Zuschuss 2026 beläuft sich insgesamt auf 450.442,12 EUR und setzt sich wie folgt zusammen:
- Zuschuss genehmigter Bewohnerpreis – Wohnstrukturen (inkl. Medizinischer Funktion): (5.895 Tage (85%) * genehmigter Bewohnerpreis 60,55 EUR) 356.942,25 EUR
- Zuschuss für Verwaltung und Koordination: 24.737,02 EUR
- Pauschale Aktivationsdienst 68.762,85 EUR
Der Zuschuss hat sich durch die Übernahme durch die Klinik nicht verändert, er wurde mit 1,25% im Vergleich zum Vorjahr indexiert.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2026
Finanzstelle: 50.16
Finanzposition: 33.00
Zuschuss: 450.442.12 €
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Dezember 2025 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 22. April 2024 über die Mentale Gesundheit
- Der Königliche Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie
- Vertrag 2026 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Klinik St. Josef VoG