Sitzung vom 19. Dezember 2024

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwi-schen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rund-funk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Medien wird beauftragt, dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zur Information zukommen zu lassen.

Der Minister für Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Am 22. August 2024 hat die Regierung beschlossen, Zuschusskonventionen, die 2024 enden, um ein Jahr zu verlängern. Dadurch soll die Neufassung der Konventionen mit der Ausarbeitung der Projekte von „Ostbelgien 2030“, der Umsetzungsphase 2024-2029 des Leitbilds „Ostbelgien leben 2040“, abgestimmt werden. Außerdem können so die noch unklaren finanziellen Auswirkungen der Wirtschaftslage und möglicher Sparmaßnahmen bei der Bildung der Föderalregierung auf die Deutschsprachige Gemeinschaft berücksichtigt werden.

Durch vorliegenden Nachtrag wird dies für das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRF) umgesetzt.

Aufgrund einer Änderung von Art. 105 der Haushaltsordnung durch das Programmdekret 2024 muss die Verlängerung des Geschäftsführungsvertrags nicht durch das Parlament genehmigt werden. Sie wird dem Parlament zur Information übermittelt.

Der Zuschuss für das Jahr 2025 beträgt 6.783.000,00 Euro. Dies ist eine Minderung von 0,15 % gegenüber dem Zuschuss 2024. Die Kapitaldotation beträgt wie im Vorjahr 200.000,00 Euro.

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen Ausgaben von 6.983.000,00 Euro zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2024 liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 11. Dezember 2024 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;