Sitzung vom 13. März 2008

Arbeitsprogramm für die Jahre 2007,2008 und 2009 zum Umsetzung des Abkommens zwischen der Republik Frankreich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 5. Dezember 2000 im Bereich Unterricht

Punkt 15 :

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt das Arbeitsprogramm für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Republik Frankreich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Kenntnis.

Der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 5. Dezember 2000 wurde ein Abkommen zwischen der Republik Frankreich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterzeichnet, das die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Unterricht, Ausbildung, Jugend, Sport und Sprachenunterricht thematisiert.

Die Umsetzung dieses Abkommens im Bereich Unterricht soll durch das vorliegende Arbeitsprogramm für die Jahre 2007, 2008 und 2009 erfolgen.

Dieses Arbeitsprogramm entstand in Zusammenarbeit mit der französischen Botschaft in Belgien, der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie der Pädagogischen Inspektion und Beratung im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Zu erwähnen ist ferner, dass dieses Arbeitsprogramm ebenfalls Medienaspekte im Unterrichtswesen behandelt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem vorliegenden Abkommen ergeben sich keine außerplanmäßigen Ausgaben für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.Es werden Kosten für Weiterbildungen entstehen, die aber im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsbudgets des Fachbereiches Pädagogik im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (OB 30 PR 11 ZW 12.11) abgewickelt werden können. Die Kosten für diese Weiterbildungen werden teilweise sogar niedriger ausfallen, da die Republik Frankreich wiederholt die Referenten stellt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen vom 5. Dezember 2000.