Sitzung vom 24. April 2003

Gemeinsame Vereinbarung über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Punkt 4:

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet die Gemeinsame Vereinbarung über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Am 19. Mai 2003 jährt sich die Unterzeichnung des ersten Gemeinsamen Protokolls über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
Aus Anlass dieses Jahrestages und zur Aktualisierung des Inhalts der Zusammenarbeit, haben beide Seiten vereinbart, eine Gemeinsame Vereinbarung zu unterzeichnen. Der vorliegende Text berücksichtigt vor allen Dingen die Befugniserweiterungen, die die Deutschsprachige Gemeinschaft seit 1993 kennt.
Dem Text der Erklärung ist ebenfalls eine Liste möglicher Projekte und Arbeitsvorhaben beigefügt, die den Wunsch der beiden Seiten nach einer verstärkten grenzüberschreitenden Kooperation verstärken soll.
Die Gemeinsame Erklärung wird am 30. Mai 2003 in Eupen durch die beiden Ministerpräsidenten, Karl-Heinz Lambertz und Kurt Beck, unterzeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen

Es bestehen keine direkten finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten

Es sind keine Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage

Belgische Verfassung, Artikel 130