Sitzung vom 31. Oktober 2002
Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Regierung der Republik Ungarn und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Punkt 4 :
1. Beschlussfassung
Die Regierung verabschiedet das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Regierung der Republik Ungarn und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
Der Ministerpräsident wird mit der Unterzeichnung des Abkommens beauftragt.
2. Erläuterungen
Ungarn gehört zu den Ländern, die einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union entgegen sehen. Die Republik hat sich seit langem dem Westen geöffnet und versucht, die Kontakte zu den einzelnen Ländern zu verstärken. Belgien hat mit Ungarn 1965 ein Zusammenarbeitsabkommen abgeschlossen.
Durch die Föderalisierung unseres Landes ist die DG zuständig geworden, in ihren Bereichen diese Partnerschaft fortzuführen. Im Laufe der bilateralen Gespräche wurde dann der Wunsch ausgedrückt, diese Partnerschaft durch ein neues Abkommen zu untermauern.
Die Tatsache, dass in Ungarn eine deutschsprachige Bevölkerungsgruppe lebt und der Gebrauch der deutschen Sprache auch im Unterrichtswesen unterstützt wird, erlaubt eine Anzahl von konkreten Projekten.
In diesem Sinne fördern sie die Entfaltung der Zusammenarbeit und die direkten Beziehungen der in diesen Bereichen tätigen Institutionen sowie Unternehmen.
Das Abkommen wird am 9. Dezember in Eupen anlässlich des Besuches einer ungarischen Delegation unterzeichnet. In diesem Rahmen finden vom 9. bis 15. Dezember mehrere kulturelle Aktivitäten statt. Eine Podiumsdiskussion zur EU-Osterweiterung mit Schwerpunkt Ungarn ist ebenfalls in Planung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Aus dem Abkommen ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Finanzmittel werden erst bei Durchführung konkreter Projekte eingesetzt.
4. Gutachten
keine
5. Rechtsgrundlage
Artikel 130 der Verfassung (Befugnis zur Unterzeichnung internationaler Verträge)