Sitzung vom 29. Oktober 2026

Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung für die Lieferung und Montage von Verdunklungssystemen im Sporthouse des Sport- und Ferienparks Worriken

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags für die Lieferung und Montage von Verdunklungssystemen im Sporthouse des Sport- und Ferienparks Worriken. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben.

Der Ministerpräsident, zuständig für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Veröffentlichung des Lastenheftes des öffentlichen Lieferauftrages der „Lieferung und Montage von Verdunklungssystemen im Sporthouse Worriken“ wurde am 17. September 2026 genehmigt (Referenz: EXX/2026/17.09/1330).

Am 23. September 2026 wurde das Lastenheft im Verfahren ohne Bekanntmachung über die Plattform e-Procurement an drei potenzielle Bieter zugesendet.

Die Angebotseröffnung erfolgte am 7. Oktober über die Plattform e-Procurement.

Ein Angebot wurde frist- und formgerecht elektronisch eingereicht:

  • Raum Akzente Halmes

Der Bieter wurde in Bezug auf das Zugangsrecht geprüft. Das Angebot des Unternehmens Raum Akzente Halmes wurde als regelkonform gewertet.

Die detaillierte Prüfung ist dem beigefügten Submissionsbericht zu entnehmen.

Das eingereichte Angebot wurde anhand des im Lastenheft festgelegten Zuschlagskriteriums „Preis“ bewertet. Das Unternehmen Raum Akzente Halmes erreichte 100 von 100 Punkten.

Der Auftrag wird an das Unternehmen Raum Akzente Halmes zum Preis von 37.020,16 € ohne Mehrwertsteuer vergeben.

Die Lieferung und Montage sollen bis zum 12. Dezember 2026 erfolgen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Vergabe des Lieferauftrags hat finanzielle Auswirkungen in Höhe von 37.020,16 € ohne MwSt. und geht zulasten des Haushalts der DgG Gemeinschaftszentren (OB20 PR00 Zuweisung 74.22).

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Oktober 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen