Sitzung vom 21. Oktober 2026
Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Allgemeinen Rat und im Versicherungsausschuss des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung stimmt dem Entwurf des Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996, hinsichtlich der künftigen Vertretung der Teilstaaten mit beratender Stimme im Allgemeinen Rat und im Versicherungsausschuss des Landesinstitutes für Kranken und Invalidenversicherung, zu.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Im Rahmen einer seit längerem geplanten Reform sollen die Gemeinschaften beziehungsweise die Regionen, insofern sie die Zuständigkeit der Gemeinschaft übernommen haben, künftig mit beratender Stimme im Allgemeinen Rat und im Versicherungsausschuss des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung vertreten sein.
Der Allgemeine Rat ist eines der zentralen Organe der Kranken- und Invalidenversicherung und befasst sich mit strategischen, organisatorischen und finanziellen Fragen der Gesundheitspflegeversicherung.
Er legt die allgemeine Politik sowie das Gesamtbudget fest.
Vertreten im Allgemeinen Rat sind die Arbeitgeberorganisationen, Arbeitnehmerorganisationen, Organisationen der Selbständigen, Vertreter der föderalen Regierung sowie die Krankenkassen.
Vertreter derjenigen, die die Finanzierung der Versicherung sicherstellen, nämlich die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Selbständigen sowie die Vertreter der Regierung, verfügen in diesem Rat über drei Viertel der Mandate.
Die Versicherungsträger (Krankenkassen) verfügen über ein Viertel der Mandate. Die Vertreter der Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie künftig die Teilstaaten besitzen innerhalb dieses Rates lediglich eine beratende Stimme.
Der Versicherungsausschuss arbeitet die sektoriellen Budgetvorschläge aus und verwaltet die konkrete Umsetzung der Vereinbarungen mit den Gesundheitsfachkräften.
Vertreten im Versicherungsausschuss sind die Krankenkassen sowie Leistungserbringer im Gesundheitswesen, darunter insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Kinesiotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Gesundheitsberufe.
Die Krankenkassen und die Leistungserbringer sind zu gleichen Teilen vertreten. Die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) nehmen wie künftig die Teilstaaten mit beratender Stimme teil.
Nach inhaltlicher Abstimmung zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinschaften liegt nun ein Entwurf eines Königlichen Erlasses vor, der die zahlenmäßige Aufteilung der Vertretungen der Teilstaaten in den beiden Gremien definiert.
Dieser Entwurf sieht die Ernennung von acht effektiven Mitgliedern und acht Ersatzmitgliedern vor. Die Verteilung der Sitze ist wie folgt: 3 Sitze für die Flämische Gemeinschaft, 1 Sitz für die Französische Gemeinschaft, 1 Sitz für die Deutschsprachige Gemeinschaft, 1 Sitz für die Wallonische Region, 1 Sitz für die Gemeinsame Gemeinschaftskommission Brüssel und 1 Sitz für die französische Gemeinschaftskommission Brüssel.
Der Erlassentwurf enthält keine detaillierten Vorgaben zum beruflichen Hintergrund der Vertreter. Daher können sowohl Personen aus Verwaltungen als auch Fachleute mit spezifischer Expertise vorgeschlagen werden.
Nach der prinzipiellen Zustimmung aller Regierungen wird das Kabinett des föderalen Gesundheitsministers die weiteren Schritte bis zur Veröffentlichung übernehmen. Anschließend werden die Teilstaaten aufgefordert, ihre Vertreter zu bezeichnen, die wiederum durch einen föderalen Erlass offiziell ernannt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
keine
4. Gutachten:
keine
5. Rechtsgrundlage:
- Sondergesetz vom 8. August 1980 über die institutionellen Reformen Artikel 92ter Abs. 1;
- Gesetz über die obligatorische Kranken- und Invalidenversicherung, koordiniert am 14. Juli 1994, Artikel 15, Absatz 2
- Königlicher Erlass vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des Gesetzes über die obligatorische Kranken- und Invalidenversicherung, koordiniert am 14. Juli 1994