Sitzung vom 8. Oktober 2026

Infrastrukturprojekt 5942 - Sankt Vith - Klosterstraße 9 - Klinik St. Josef - Brandschutzabdichtungen für Kabeldurchführungen - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Sankt Vith – Klosterstraße 9 – Klinik St. Josef – Brandschutzabdichtungen für Kabeldurchführungen“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Sankt Vith – Klosterstraße 9 – Klinik St. Josef – Brandschutzabdichtungen für Kabeldurchführungen“ ist die Klinik St. Josef st. Vith VoG. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 29. Juli 2026.

Es handelt sich um die notwendigen Brandschutzabdichtungen für Kabeldurchführungen in der Klinik St. Josef gelegen Klosterstraße 9 in 4780 Sankt Vith.

Der Bürgermeister der Stadt Sankt Vith hat der Klinik am 22. Juni 2026 lediglich einen bedingten Sicherheitsbescheid bis zum 31. Januar 2027 ausstellen können, da gewisse Punkte des Brandschutzberichts (Ref. SV-ABK-2024-3786-1-EB-RS) der Hilfeleistungszone DG vom 6. Febraur 2025 noch nicht zufriedenstellend umgesetzt worden konnten.

Ein Punkt betrifft die Durchführungen von Leitungen durch Wände, die den geltenden Brandschutznormen für Krankenhäuser entsprechend abgedichtet werden müssen.

Diese Arbeiten sind demnach dringend umgesetzt werden, um eine günstige Sicherheitsbescheinidung der Stadt Sankt Vith erwriken zu erwirken, und darüber hinaus, betriebliche und gesundheitliche Risiken für die Nutzer im Brandfall zu vermeiden.

Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Stadt Sankt Vith über die Gefährdung der Öffentlichkeit liegt in Form des bedingten Sicherheitsbescheids vom 22. Juni 2026 vor, der lediglich bis zum 31. Januar 2027 ausgestellt und genehmigt wurde.

Die Geschäftsführung der Klinik hat bereits am 27. Juli 2026, die notwendigen Arbeiten zur Brandschutzabdichtung der Kabeldurchführungen bei einem geeigneten Fachunternehmen in Auftrag gegeben.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich auf Grundlage der Angebote des beauftragten Fachunternehmens CPI Technologies SA sowie des zugehörigen Finanzplans der Klinik St. Josef St. Vith VoG auf 12.319€ (inkl. MwSt.).   

Aus diesen Gründen hat die Klinik St. Josef St. Vith VoG am 29. Juli 2026 einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 22 - ZW 53.26
(Zuschüsse für die Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im Krankenhausbereich)
Projektkosten: 12.319€
Voraussichtlicher Zuschuss (80%): 9.855€

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.