Sitzung vom 8. Oktober 2026

Dekretvorentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Föderalstaat, der Wallonischen Region, der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Koordinierung der Bekämpfung von illegaler Arbeit, Sozialbetrug und Sozialdumping

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt das Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Wallonischen Region, der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Koordinierung der Bekämpfung von illegaler Arbeit, Sozialbetrug und Sozialdumping.

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Föderalstaat, der Wallonischen Region, der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Koordinierung der Bekämpfung von illegaler Arbeit, Sozialbetrug und Sozialdumping.

Die Regierung beschließt, den föderalen Minister für Verbraucherschutz, Bekämpfung von Sozialbetrug, Chancengleichheit und Menschen mit Behinderungen zu ermächtigen, in ihrem Namen in Anwendung von Artikel 4/1 Absatz 1 und Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist im Rahmen eines gemeinsamen Antrags einzuholen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen, ggf. im Rahmen einer gemeinschaftlichen Beantragung dieses Gutachtens mit den anderen am Zusammenarbeitsabkommen beteiligten Parteien.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zu beantragen.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Einleitung

Vorliegender Dekretvorentwurf bezweckt die Billigung des Zusammenarbeitsabkommens über die Koordinierung der Bekämpfung von illegaler Arbeit, Sozialbetrug und Sozialdumping, das zwischen dem Föderalstaat, der Wallonischen Region, der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeschlossen wird. Das neue Zusammenarbeitsabkommen sieht eine Aktualisierung des bestehenden Zusammenarbeitsabkommens vom 1. Juni 2011 zwischen dem Föderalstaat und den Regionen und Gemeinschaften über die Koordinierung der Kontrolle von illegaler Arbeit und Sozialbetrug vor.

Allgemeine Erläuterung des Inhalts des Zusammenarbeitsabkommens

Ziel dieses Zusammenarbeitsabkommens ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Parteien zu stärken, um die Bekämpfung von illegaler Arbeit, Sozialbetrug und Sozialdumping zu intensivieren und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten zu verstärken.

Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien betrifft:  

  • die Koordinierung von Inspektionen,
  • den Informationsaustausch im Rahmen der Bekämpfung von illegaler Arbeit, Sozialbetrug und Sozialdumping,  
  • gegenseitigen Beistand und gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Schulungen.  

Das Zusammenarbeitsabkommens bietet eine Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch im Hinblick auf die Bekämpfung von illegaler Arbeit, Sozialbetrug und Sozialdumping.

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 01.10.2026 liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten vom 02.10.2026 in seiner Funktion als Haushaltsminister liegt vor.
  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23.09.2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen

  • Artikel 139 der Verfassung;
  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere Artikel 6 §1 IX und 92bis,
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55bis
  • Dekret des Wallonischen Regionalrates vom 6. Mai 1999 zur Ausübung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Dekret des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 10. Mai 1999 zur Ausübung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.