Sitzung vom 10. September 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Durch Artikel 93.49 §1 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juni 2016, wird eine Hausunterrichtskommission geschaffen.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung eine Hausunterrichtskommission eingesetzt, die mit den Anhörungen der Schulinspektion und der Erziehungsberechtigten beauftragt wird.
Aufgrund personeller Veränderungen im Fachbereich Pädagogik im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft und im Zentrum für Förderpädagogik sowie aufgrund einer anderen Aufgabenverteilung bei Kaleido Ostbelgien ist eine Abänderung des Erlasses vom 29. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission notwendig.
Als Vorsitzende, die unter den Mitarbeitern des für Pädagogik zuständigen Fachbereichs des Ministeriums ausgewählt wird, wird Frau Doris Falkenberg bestellt.
Als Mitglied mit beratender Stimme wird aus den Personalmitgliedern des Zentrums für Förderpädagogik Frau Alizée Simonis bestellt.
Als Mitglied mit beratender Stimme wird aus den Personalmitgliedern des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Frau Martine Engels bestellt.
Als Ersatzmitglied mit beratender Stimme wird aus den Personalmitgliedern des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Frau Isabelle Nyssen bestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26. August 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen