Sitzung vom 10. September 2026
Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Land Tirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
1. Beschlussfassung:
Die Regierung nimmt die Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Land Tirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur Kenntnis.
Die zuständigen Minister werden mit der Durchführung der Zusammenarbeit in ihren jeweiligen Ressorts beauftragt.
2. Erläuterungen:
Zwischen der Deutschsprachige Gemeinschaft und dem Land Tirol bestehen seit vielen Jahren gute Beziehungen. In zahlreichen Sachbereichen arbeiten die beiden Teilstaaten zusammen. Grundlage war bisher unter anderem eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit vom 11. Mai 2003. Angesichts des beidseitigen Interesses an einer weiteren Ausgestaltung der vertrauensvollen bilateralen Beziehungen und dem gemeinsamen Willen, Hindernisse in der interregionalen Zusammenarbeit zu beseitigen, haben die beiden Parteien beschlossen die Erklärung zur Zusammenarbeit zu erneuern. Die Zusammenarbeit soll bekräftigt werden und zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut werden.
Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten wollen sie verschiedene gemeinsame Projekte durchführen und Erfahrungen austauschen. Die Felder der Zusammenarbeit sind dabei vielfältig:
- Bildung und Unterrichtswesen
- Beschäftigung
- Kultur
- Medien und Digitales
- Sport, Freizeitgestaltung und Tourismus
- Soziales und Gesundheit
- Familienpolitik und Regionalpolitik
3. Finanzielle Auswirkungen:
Vorliegende Erklärung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Kein Gutachten erforderlich
5. Rechtsgrundlage:
Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen sowie die gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 4. Mai 2006