Sitzung vom 10. September 2026

Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Miete und Reinigung von Flachwäsche im Sport- und Ferienpark Worriken sowie Submissionsbericht

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Miete und Reinigung von Flachwäsche im Sport- und Ferienpark Worriken sowie den Submissionsbericht. Es handelt sich um ein offenes Verfahren.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 25. Juni 2026 hat die Regierung die Veröffentlichung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Miete und Reinigung von Flachwäsche im Sport- und Ferienpark Worriken genehmigt (EXX/2026/25.06/1219).

Am 29. Juni 2026 ist das Lastenheft der öffentlichen Ausschreibung zur Ausführung des oben genannten Dienstleistungsauftrags zur Bekanntmachung im belgischen Anzeiger der Ausschreibungen sowie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (DGGGZ/WORR/BP/Flachwäsche2027+).

Die Angebotseröffnung hat am 26. August 2026 via E-Procurement stattgefunden. Drei Angebote sind fristgerecht elektronisch eingereicht worden:

  • Mr. Butler SARL mit Sitz in Brachtenbach, Luxemburg;
  • St.-JORIS mit Sitz in Gingelom, Belgien;
  • BLANCHISSERIE BASSE MEUSE mit Sitz in Herstal, Belgien.

Das Angebot von Mr. Butler SARL muss aufgrund ungenügender Angaben zur fachlichen Qualifikation sowie fehlender Referenzen ausgeschlossen werden. Das Angebot von BLANCHISSERIE BASSE MEUSE muss ebenfalls aufgrund ungenügender Angaben zur fachlichen Qualifikation ausgeschlossen werden. Beide Angebote sind somit mit einer wesentlichen Unregelmäßigkeit behaftet (Art. 76 des K.E. vom 18.04.2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen – insbesondere die

Nichteinhaltung von Art. 38 des K.E.). Der Auftraggeber kann demnach den Bieter nicht zur Vervollständigung des Angebotes auffordern.

Das Angebot des Bieters St.-JORIS erfüllt die Bestimmungen zum Zugangsrecht und genügt den Auswahlkriterien. Es ist zudem vollständig und die eingereichten Probemuster entsprechen den gewünschten Anforderungen. Da somit lediglich ein Angebot berücksichtigt werden konnte, wurden keine Punkte für die Zuschlagskriterien ermittelt.

Aufgrund der Erkenntnisse des Submissionsberichts empfiehlt es sich den Auftrag für die Miete und Reinigung von Flachwäsche im Sport- und Ferienpark Worriken dem Bieter St.-JORIS zu erteilen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung des Submissionsberichts und die Vergabe des Dienstleistungsauftrags zieht geschätzte jährliche Kosten in Höhe von 106.805,00 € zzgl. Mehrwertsteuer mit sich.

Vorliegender Auftrag geht zu Lasten der Haushaltszuweisung 12.11 des Organisationsbereichs 20 im Programm 00 des Ausgabenhaushaltsplanes der DgG Gemeinschaftszentren.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 4. September 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen