Sitzung vom 20. August 2026
Einverständnis der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Beitritt Belgiens zum Erweiterten Teilabkommen über die europäischen Kulturrouten
1. Beschlussfassung:
Die Regierung billigt den Beitritt Belgiens zum Erweiterten Teilabkommen über die Kulturrouten des Europarates.
Der Minister für Sport, Kultur, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Kulturrouten sind grenzüberschreitende Netzwerke, die mindestens drei Länder miteinander verbinden und den europäischen Kulturtourismus fördern. Diese 2010 ins Leben gerufenen Initiativen vereinen ein breites Spektrum an Akteuren: lokale Behörden, Unternehmen, Museen, Gedenkstätten.
Belgien ist zwar Gründungsmitglied des Europarates, jedoch nicht dem Abkommen beigetreten. 19 anerkannte europäische Kulturrouten führen durch Belgien. 59 Organisationen, Einrichtungen, Museen, Betriebe und Gemeinden in Belgien sind dem Netzwerk als vollwertige Mitglieder beigetreten. Vier Geschäftsstellen, die Kulturrouten managen, haben ihren Sitz in Belgien. Das Erweiterte Teilabkommen über die europäischen Kulturrouten umfasst 41 Staaten, darunter 39 Mitgliedsstaaten des Europarates. Ausnahmen sind Belgien, Irland, Dänemark und die Niederlande. Den Vorsitz führt und trägt Luxemburg. In Luxemburg ist das APE-Sekretariat angesiedelt.
Der Beitritt wird in einem vereinfachten Verfahren den Regierungen von Gemeinschaften und Regionen zur Genehmigung vorgelegt. Ein formelles Abkommen ist nicht zwingend notwendig. Der FÖD Auswärtige Angelegenheiten akzeptiert diese Arbeitsmethode. Flandern und Brüssel hatten bereits letztes Jahr zugestimmt. Nun liegen auch die Einverständnisse der französischen Gemeinschaft und der Wallonie vor.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft profitiert derzeit nicht unmittelbar von den Kulturrouten. Wobei die Kulturroute „Liberation Route“ durchaus von Interesse ist. Die Route vereint die Kriegsschauplätze des II. Weltkrieges mit einem ganzheitlichen Ansatz – es werden stets alle Perspektiven der Kriegsparteien sowie die der Bevölkerung thematisiert. Hier kooperiert das Zentrum für ostbelgische Geschichte bereits. Die „Route des Europäischen Industrie-Erbes“ wäre für das Museum Vielle Montagne Kelmis von Interesse.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Der Schlüssel für die Aufteilung der jährlichen Mitgliedskosten in Höhe von 12.500 Euro sieht eine Kostenbeteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von einem Prozent vor. Der Betrag in Höhe von 125 Euro jährlich kann über den OB 40, Kostenstelle 17.33.80 „Subventionen zur Förderung der zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen“ gezahlt werden.
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 1. August 2026 liegt vor.
- Das Einverständnis des Finanzministers vom 12. August 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret zur Zustimmung zu dem Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft vom 2. November 2015