Sitzung vom 16. Juli 2026
Genehmigung von Projektanträgen der Gemeinden im Rahmen des zweiten Projektaufrufs 2026 zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt 15 Projektanträge, die im Rahmen des zweiten Projektaufrufs 2026 für Pilotprojekte der Gemeinden zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans eingereicht wurden, und stellt dafür folgende Zuschussbeträge zur Verfügung:
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Projekt
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Projekt-träger
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Projekt-laufzeit
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Bewilligter Zuschuss
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2026
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2027
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2028
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2029
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Total
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Batteriespeicher Wasserwerk Hepscheid
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Gemeinde Amel
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01.06.2026 – 31.05.2027
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29.040,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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29.040,00 €
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Ausbau Energiemanage-mentsystem Batteriespeicher Hepscheid, Nahwärmenetz Bauhof, PV Gemeindehaus
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Gemeinde Amel
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01.09.2026 – 31.08.2027
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4.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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4.000,00 €
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Anschaffung einer Solarbank mit Lademöglichkeit für E-Bikes oder Handys für den Spielplatz am RAVEL in Born
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Gemeinde Amel
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01.09.2026 – 31.08.2027
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6.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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6.000,00 €
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Anschaffung eines Fahrradunterstandes und einer Ladesäule für E-Bikes am Gemeindehaus
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Gemeinde Amel
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01.09.2026 – 31.08.2027
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9.600,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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9.600,00 €
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Beauftragung eines Studienbüros (bzw. Energiedienstleisters) für die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags für die Lieferung von Strom für die Gemeindeinfrastruktur
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Gemeinde Amel
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01.10.2026 – 31.03.2028
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11.900,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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11.900,00 €
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Studie zu einem kalten Nahwärmenetz der neuen Gemeindeparzellierung in Born
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Gemeinde Amel
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01.10.2026 – 30.09.2028
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2.000,00 €
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30.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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32.000,00 €
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Anschaffung eines Batteriespeichers für die PV-Anlage der Sporthalle und des Dorfsaals Büllingen
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Gemeinde Büllingen
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01.09.2026 – 31.08.2027
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28.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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28.000,00 €
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Energiespeicher für PV-Anlage der Trinkwasseraufbereitung Elsenborn
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Gemeinde Bütgenbach
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01.07.2026 – 30.06.2027
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64.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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64.000,00 €
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Energie-Audit für das Pfarr- und Begegnungszentrum in Bütgenbach und das „Haus der Begegnung“ in Nidrum mit Ermittlung des besten Kosten-Nutzen-Verhältnisses
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Gemeinde Bütgenbach
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01.09.2026 – 31.08.2027
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15.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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15.000,00 €
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Beauftragung eines Studienbüros (bzw. Energiedienstleisters) für die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags für die Lieferung von Strom für die Gemeindegebäude
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Gemeinde Bütgenbach
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01.10.2026 – 31.03.2028
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15.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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15.000,00 €
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Erstellung einer Mobilitätsstudie (Phase 1: Analyse der Ist-Situation und Datenerhebung)
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Gemeinde Eupen
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01.11.2026 – 31.10.2028
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0,00 €
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30.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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30.000,00 €
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CoolSpace Klötzerbahn – Hitzeanpassung im urbanen Raum
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Gemeinde Eupen
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07.09.2026 – 06.09.2028
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0,00 €
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107.200,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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107.200,00 €
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Interreg-Projekt NBS4U - Anfrage für eine Kofinanzierung
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Gemeinde Sankt Vith
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01.09.2026 – 31.08.2029
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4.383,00 €
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39.088,50 €
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4.059,00 €
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51.029,50 €
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98.560,00 €
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Studie zur Erweiterung des bestehenden Nahwärmenetzes in der Stadt St. Vith, betrieben durch die Stadtwerke St. Vith
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Gemeinde Sankt Vith
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01.10.2026 – 31.03.2027
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37.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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37.000,00 €
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Batteriespeicher für die Trinkwasseraufbereitungs-anlage der Stadtwerke St. Vith
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Gemeinde Sankt Vith
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01.09.2026 – 31.08.2027
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52.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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52.000,00 €
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Total
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277.923,00 €
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206.288,50 €
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4.059,00 €
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51.029,50 €
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539.300,00 €
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Die Regierung lehnt den Projektantrag „Anschaffung von mobilen Trinkwasserspendern“ der Gemeinde Eupen ab, da die Zuständigkeit für die Gewährung von Zuschüssen zur Gewährleistung des Zugangs zu Trinkwasser bei der Wallonischen Region liegt und somit eine Förderung über das Bezuschussungssystem für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht gewährt werden kann.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt
2. Erläuterungen:
Am 1. Januar 2022 ist der Erlass der Regierung vom 23. Dezember 2021 zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans in Kraft getreten.
Per Abänderungserlass vom 14. November 2024 sind seit dem 1. Januar 2025 neben Projekten der Gemeinden nun ebenfalls Projekte der Autonomen Gemeinderegien der Gemeinden zuschussfähig. Die jährlich maximal verfügbaren Mittel pro Gemeinde bleiben unverändert.
Im Rahmen von neun Projektaufrufen hat die Regierung bislang 64 Pilotprojekte der Gemeinden genehmigt.
Nach Artikel 11 des Erlasses reichen die Gemeinden bis zum 1. Januar bzw. 1. Juni eines jeden Jahres ihre Zuschussanträge anhand eines entsprechenden Formulars bei der Verwaltung ein.
Zur Antragsfrist des zweiten Projektaufrufs 2026 am 1. Juni 2026 lagen 16 Anträge der Gemeinden vor, davon sechs von der Gemeinde Amel, jeweils drei von den Gemeinden Bütgenbach, Eupen und Sankt Vith sowie einer von der Gemeinde Büllingen. Bis zum 17. Juni 2026 hat der Fachbereich Standortentwicklung alle Anträge im Hinblick auf Vollständigkeit geprüft und anhand des vorgesehenen Punktesystems bewertet.
Am 25. Juni 2026 hat ein Auswahlkomitee mit Mitarbeitern aus dem Kabinett des zuständigen Ministers und der Verwaltung getagt, um basierend auf der Vorprüfung die eingereichten 16 Anträge inhaltlich zu bewerten. Es stellte fest, dass alle Projektanträge inhaltlich den Zielen des integrierten Energie- und Klimaplans entsprechen, die CO2-Emissionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu senken oder Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung einzuführen.
In Bezug auf den Projektantrag „Batteriespeicher für die Trinkwasseraufbereitungsanlage der Stadtwerke St. Vith“ der Gemeinde Sankt Vith hat die Gemeinde weiterführende Informationen zur Studie bereitgestellt, insbesondere im Hinblick auf die Vorgehensweise zur Dimensionierung des Speichers unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterung der bestehenden Photovoltaikanlage.
In Bezug auf den Projektantrag „Anschaffung von mobilen Trinkwasserspendern“ der Gemeinde Eupen empfahl das Auswahlkomitee, zu prüfen, ob die Anschaffung mobiler Trinkwasserspender zur Bereitstellung von Trinkwasser in den Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft fällt. Die Prüfung ergab, dass nach Art. 180 § 4 des wallonischen Wassergesetzbuches (Code de l’eau) die Wallonische Region u.a. dafür zuständig ist, den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern oder zu erhalten, insbesondere für schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen, und zu diesem Zweck verschiedene Maßnahmen ergreifen kann, beispielsweise Zuschüsse gewähren, um den Zugang zu Trinkwasser sicherzustellen, oder Projektaufrufe initiieren. Da die diesbezügliche Zuständigkeit demzufolge bei der Wallonischen Region liegt, ist die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht befugt, einen Zuschuss für die Anschaffung mobiler Trinkwasserspender über das Bezuschussungssystem für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans zu gewähren.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Genehmigung der 15 Projektanträge ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft mit folgenden finanziellen Implikationen verbunden:
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Zuweisung
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Bewilligter Zuschuss
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2026
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2027
|
2028
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2029
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Total
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Personal- und Funktionskosten
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85.283,00 €
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67.088,50 €
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4.059,00 €
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3.029,50 €
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159.460,00 €
|
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Die Bezuschussung der Personal- und Funktionskosten erfolgt über
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Ausrüstungskosten
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157.600,00 €
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56..000,00 €
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0,00 €
|
0,00 €
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213.600,00 €
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Die Finanzierung der Ausrüstungskosten erfolgt über OB 70 PR 28 ZW 63.22
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Ausstattungskosten
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35.040,00 €
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83.200,00 €
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0,00 €
|
48.000,00 €
|
166.240,00 €
|
|
Die Finanzierung der Ausstattungskosten erfolgt über OB 70 PR 28 ZW 63.23
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Total
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277.923,00 €
|
206.288,50 €
|
4.059,00 €
|
51.029,50 €
|
539.300,00 €
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Die Finanzierung der bewilligten Projekte erfolgt über die Zuweisungen im OB 50 PR 21 ZW 43.22 (Personal- und Funktionskosten), OB 70 PR 28 ZW 63.22 (Ausrüstungskosten) und OB 70 PR 28 ZW 63.23 (Ausstattungskosten).
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 9. Juli 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Erlass der Regierung vom 23.12.2021 zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans, abgeändert per Erlass der Regierung vom 14.11.2024