Sitzung vom 16. Juli 2026
Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags, Rahmenvertrag über Dienstleistungen zur Durchführung von Asbestinventare und Asbest-Aktionspläne in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
1. Beschlussfassung:
Die Regierung beschließt die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags, „Abschluss eines vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft initiierten Rahmenvertrags. Gegenstand der Leistung sind Dienstleistungen zur Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern für die Durchführung von Asbestinventare und Asbest-Aktionspläne in dem ganzen Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ im offenen Verfahren an den Bieter COREPRO mit Sitzt in 6000 Charleroi, Rue de Montigny 31-12, für die Gesamtsumme in Höhe von 265.205,14 € ohne MwSt.
Der Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Einleitung eines Rahmenvertrags für Dienstleistungen zur Durchführung von Asbestinventaren im gesamten Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft dient der Umsetzung der Anforderungen des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 2025 über die neuen Asbestregelungen.
Aufgrund der verschärften gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Erfassung und Bewertung asbesthaltiger Materialien besteht die Notwendigkeit, qualifizierte Dienstleister für die Erstellung von Asbestinventaren zu beauftragen.
Der Rahmenvertrag schafft die Grundlage für eine einheitliche, rechtskonforme und bedarfsgerechte Vergabe dieser Leistungen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Dienstleistungen laufen unter der Projektnummer 5871 in der Zuweisung 70.01-72.10 (Bau, Umbau und Einrichtung von Gemeinschaftsinfrastrukturen) und sind im Infrastrukturplan 2026 eingetragen
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektion vom 16. Juli 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)
- Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Be-reich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge so-wie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)
- Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)
- Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)
- Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002, nachstehend als Infrastrukturdekret bezeichnet
- Erlass der Regierung zur Ausführung des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur