Sitzung vom 9. Juli 2026

Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Reinigung von Räumen und Fenstern in verschiedenen Schulgebäuden (Lose 1 und 2)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags Los 1 über die Reinigung von Räumen und Fenstern in verschiedenen Schulgebäuden.

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Los 2 über die Reinigung von Räumen und Fenstern in verschiedenen Schulgebäuden.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 24. Oktober 2025 wurde das oben genannte Lastenheft zur Veröffentlichung im belgischen Amtsblatt für öffentliche Ausschreibungen sowie im Amtsblatt der Europäischen Union versandt.

Bis zum Schlusstermin der Angebotsabgabe am 02. Dezember 2025 wurden 3 Angebote für beide Lose von den Bietern Laurenty, M&G Cleaining und Perlav eingereicht.

Nach Prüfung Angebote wurde festgestellt, dass das vom Bieter M&G Cleaning für Los 1 eingereichte Angebot erhebliche Preisabweichungen aufweist. Die angebotenen Preise liegen teilweise bis zu 50 % unter denjenigen des anderen verbliebenen Bieters, sodass gemäß Artikel 36 des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 ein Verfahren zur Prüfung eines möglicherweise ungewöhnlich niedrigen Angebots eingeleitet wurde.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Bieter zur Rechtfertigung seines Preisniveaus aufgefordert. Die eingereichten Erläuterungen konnten jedoch nicht ausreichend belegen, dass die angebotenen Preise eine ordnungsgemäße und vertragsgemäße Ausführung der Leistungen gewährleisten. Insbesondere ergab die Prüfung, dass die Preisbildung die tatsächlichen Kosten der Leistungserbringung nicht hinreichend abdeckt, die vorgeschlagene Organisation der Arbeiten und die vorgesehenen Leistungsrhythmen teilweise nicht realisierbar erscheinen und die technischen Anforderungen des Lastenheftes nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden.

Da die vorgelegten Rechtfertigungen keine ausreichende und überzeugende Erklärung für die ungewöhnlich niedrigen Preise lieferten und keine hinreichende Gewähr für eine qualitativ angemessene sowie vertragskonforme Ausführung des Auftrags boten, wurde das Angebot des Bieters M&G Cleaning für Los 1 gemäß Artikel 36 des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 als ungewöhnlich niedrig eingestuft und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Bei der Überprüfung der Auswahlkriterien wurde festgestellt, dass die Bieter Laurenty sowie M&G Cleaning diese erfüllen.

Der Bieter Perlav konnte den geforderten Nachweis einer Zertifizierung durch eine externe Umweltbetriebsprüfung (EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig) und damit eines strikten Umweltmanagements nicht durch Vorlage einer offiziellen und gültigen Zertifizierung erbringen. Der Bieter Perlav wurde daher von der weiteren Prüfung beider Lose ausgeschlossen.

Im Anschluss an die Überprüfung der Angebote wurde festgestellt, dass das Angebot des Bieters Laurenty für Los 1 keine Unregelmäßigkeiten aufweist und den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen entspricht.

Das Angebot des Bieters M&G Cleaning für Los 2 weist ebenfalls keine Unregelmäßigkeiten auf und entspricht den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen. Die im Rahmen der Prüfung von Los 1 festgestellten Mängel betreffen ausschließlich dieses Los und bleiben für die Beurteilung von Los 2 ohne Auswirkung.

Ziel des Auftrags ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Gebäudereinigung durch die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters. Dieser soll insbesondere die Durchführung der jährlichen Grundreinigungen während der Schulferien gewährleisten sowie bei Personalengpässen, spezialisierten Reinigungsarbeiten und sonstigen außerordentlichen Anforderungen unterstützend eingesetzt werden können.

Der Auftrag dient dazu, die Kontinuität der Reinigungsleistungen sicherzustellen, die internen Ressourcen gezielt zu entlasten und gleichzeitig die Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards zu gewährleisten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für Los 1 soll der Auftrag an den Bieter Laurenty zu einem maximalen jährlichen Betrag von 133.030,88 Euro ohne MwSt. vergeben werden. Der Auftrag wird für die Dauer von einem Jahr erteilt und kann anschließend dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die maximale Gesamtlaufzeit des Auftrags beträgt vier Jahre.

Für Los 2 soll die Rahmenvereinbarung an den Bieter M&G Cleaning zu einem maximalen jährlichen Betrag von 36.311,54 Euro ohne MwSt. vergeben werden. Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und kann

anschließend dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.

Vorgesehen sind diese Ausgaben im Haushalt von Service und Logistik Dienst mit getrennter Geschäftsführung.

4. Gutachten:

  • Gutachten des Finanzinspektors vom 2. Juli 2026.
  • Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsministers vom 7.07.2026.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)