Sitzung vom 2. Juli 2026

Tätigkeitsberichte 2025 der Einrichtungen öffentlichen Interesses und des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Dienststelle für selbstbestimmtes Leben“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 84.1 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Tätigkeitsbericht 2025 des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Dienststelle für selbstbestimmtes Leben“.

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 99.1 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Tätigkeitsberichte 2025 der Einrichtungen öffentlichen Interesses.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die Berichte zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Artikel 84.1 und 99.1 der Haushaltsordnung sehen vor, dass Einrichtungen öffentlichen Interesses und Dienste mit getrennter Geschäftsführung der Regierung einen Jahresbericht über ihre Tätigkeiten während des abgelaufenen Haushaltsjahres übermitteln.

Durch vorliegenden Beschluss werden folgende Tätigkeitsberichte durch die Regierung genehmigt und die Übermittlung an den Rechnungshof beauftragt:

  • Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum der DG (BRF)
  • Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM)
  • Autonome Hochschule in der deutschsprachigen Gemeinschaft (AHS)
  • Kaleido – Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (KAL)
  • Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kleinkindbetreuung (ZKB)
  • Dienststelle für selbstbestimmtes Leben (DSL)

Dem Parlament werden die Berichte im Rahmen der Rechtfertigungserklärung (FIBEL) der Dekrete zur Abrechnung des Jahres 2025, zur zweiten Haushaltsanpassung 2026 und zum Ursprungshaushalt 2027 übermittelt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft