Sitzung vom 2. Juli 2026
Vertreterdatenbank: Vertreter der Regierung im Kollegium der Generalprokuratoren sowie in den Gutachternetzen des Kollegiums
1. Beschlussfassung:
Die Regierung beschließt, folgende Vertreter im Kollegium der Generalprokuratoren sowie in den verschiedenen Gutachternetzen des Kollegiums neu zu bestellen:
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Gremium
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Vertreter zu ersetzen
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Vertreter neu zu bestellen
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Kollegium der Generalprokuratoren
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Oliver Paasch
Antonios Antoniadis
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Oliver Paasch
Lydia Klinkenberg
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Gutachternetz „Jugendschutz“
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Yanaël Pommée
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Yanaël Pommée
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Gutachternetz „Kriminalität gegen Personen“
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Janina Röhl
Jana Fickers
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Louanne Welter
Elisa Pauels
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Spezialisierte Arbeitsgruppe „Strafvermittlung“ des Gutachternetzes „Strafverfahren“
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Jana Fickers
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Louanne Welter
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Gutachternetz „Strafausführung“
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Jana Fickers
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Diana Rauw
Jana Fickers
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Kontaktgruppe „Staatsanwaltschaft/Justizhäuser“
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Diana Rauw
Jana Fickers
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Diana Rauw
Jana Fickers
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Gutachternetz „Betäubungsmittel“
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Elisa Pauels
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Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Im Rahmen der sechsten Staatsreform wurde am 7. Januar 2014 ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen unterzeichnet mit dem Ziel, die Kohärenz der Straf- und Sicherheitspolitik zu verbessern. Unter anderem wurde die Beteiligung der Gemeinschaften und Regionen im Kollegium der Generalprokuratoren vorgesehen, sowie die Koordination zwischen Föderal- und Gliedstaaten in Sachen „Nationaler Sicherheitsplan“.
Am 22. April 2021 bestellte die Regierung Herrn Oliver Paasch, Ministerpräsident, und Herrn Antonios Antoniadis, damaliger Vize-Ministerpräsident, als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in das Kollegium der Generalprokuratoren. Es wird vorgeschlagen, Herrn Antonios Antoniadis durch Lydia Klinkenberg, Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit zu ersetzen.
Aufgrund verschiedener Personaländerungen und Neuorganisationen innerhalb des Fachbereichs Justizhaus und Strafvollzug müssen die Vertreter in verschiedenen Gutachternetzen sowie der spezialisierten Arbeitsgruppe neu bestellt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
- Artikel 2 und 3 des Zusammenarbeitsabkommens vom 7. Januar 2014 zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen im Bereich der Kriminalpolitik und der Sicherheitspolitik.
- Artikel 5 des Zusammenarbeitsabkommens vom 17. Dezember 2013 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung der Aufträge der Justizhäuser.