Sitzung vom 11. Juni 2026

Abänderung des Regierungsbeschlusses vom 19.12.2024 betreffend die Bezeichnung der Mitglieder und Stellvertreter der Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion

1. Beschlussfassung:

Die Regierung ernennt nachstehende Personen als Vollmitglieder und Ersatzmitglieder des WSAGR und bestätigt Herrn Volker Klinges als Delegationspräsidenten.

Delegationspräsident: Volker Klinges

Arbeitgebervertreter des WSR im WSAGR

Vollmitglieder

Ersatzmitglieder

Volker KLINGES - AVED-IHK Ostbelgien

Lara Radermacher - Unternehmen Sterisys

Samuel Deneffe - Mittelstandsvereinigung

Dirk Vandriessche - Konföderation Baufach

   

Arbeitnehmervertreter des WSR im WSAGR

Vollmitglieder

Ersatzmitglieder

Susanne Niessen - Christliche Gewerkschaft

Mike Mettlen - Christliche Gewerkschaft

Danny Laschet -Sozialistische Gewerkschaft

N.N.

   

Regierungsvertreter im WSAGR

Vollmitglieder

Ersatzmitglieder

Stephan Plattes - Arbeitsamt der DG (ADG)

Christiane Eicher - Arbeitsamt der DG (ADG)

 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion, kurz WSAGR, wurde am 4. Februar 1997 gegründet und ist im sozioökonomischen Bereich das beratende Organ des Gipfels der Großregion. Er hat die Aufgabe, sich in Form von Stellungnahmen oder Beschlüssen mit den Problemen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie der Raumordnung in der Großregion zu beschäftigen. Er trägt zum sozialen Dialog bei und bezieht sich dabei auf die Empfehlungen und Erfahrungen der Partner.

Der WSAGR erhält sein Mandat vom Gipfel. Er setzt den Wortlaut des Mandats um und erstattet dem Gipfel über seine Tätigkeiten Bericht. Er schlägt dem Gipfel die Themen vor, die er bearbeiten möchte und kann sich insbesondere mit aktuellen Themen selbst beauftragen. Er informiert die Präsidentschaft des Gipfels hierüber und erstattet Bericht.

Der WSAGR zählt 36 von den einzelnen Regionen ernannte Vollmitglieder, d.h. in der Regel sechs Mitglieder pro Teilgebiet, sowie 36 gleichermaßen auf die einzelnen Teilgebiete entfallende Stellvertreter. Die von den Behörden der jeweiligen Regionen ernannten Delegationen setzen sich aus drei Gruppierungen zusammen:

  • mindestens 1/3 der Mitglieder stammt aus Arbeitnehmerorganisationen;
  • mindestens 1/3 der Mitglieder stammt aus Arbeitgeberorganisationen;
  • die übrigen Mitglieder jeder Delegation bilden eine Gruppe, über deren Zusammensetzung die einzelnen Regionen frei befinden.

Nachdem der WSR mitgeteilt hatte, dass das Plenum die Vertreter in den verschiedenen externen Mandaten neu festgelegt hat, werden mit vorliegender Note einige Personen neu bezeichnet, andere in ihrer Funktion und damit die aktuelle Delegation bestätigt. 

Des WSAGR zählt darüber hinaus 4 Unterarbeitsgruppen, die nachstehend aufgeführt werden. Am 15. Dezember 2022 hatte die Regierung festgehalten, dass die durch die Regierung bezeichneten Mitglieder im WSAGR die Verteilung in den Arbeitsgruppen unter sich vornehmen, angesichts der Interessenschwerpunkte und der zeitlichen Einteilung der einzelnen Mitglieder und die Regierung hier keine direkte Entsendung mehr vorsieht.

  • Arbeitsgruppe 1: Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung in der Großregion
  • Arbeitsgruppe 2: Arbeitsmarkt und Demografie in der Großregion
  • Arbeitsgruppe 3: Transport und Mobilität in der Großregion
  • Arbeitsgruppe 4: Gesundheitssektor der Großregion

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gemeinsame Erklärung des zweiten Gipfels der Großregion vom 7. November 1996