Sitzung vom 28. Mai 2026
Infrastrukturprojekt 5921 - Stadt Eupen - Judenstraße 88 - Gebäude "Wärterhaus" - Erneuerung der Dacheindeckung - Anerkennung der Dringlichkeit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Eupen – Judenstraße 88 – Gebäude „Wärterhaus“ – Erneuerung der Dacheindeckung“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.
Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Eupen – Judenstraße 88 – Gebäude „Wärterhaus“ – Erneuerung der Dacheindeckung“ ist die Stadt Eupen. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 27. April 2026 bzw. 19. Mai 2026.
Es handelt sich um die dringend notwendige Erneuerung der Dacheindeckung am Gebäude „Wärterhaus“ der Sportinfrastruktur gelegen Judenstraße 88 in 4700 Eupen.
Bei der bestehenden Dachdeckung handelt es sich um eine Schieferdeckung mit einer Unterspannbahn aus Bitumenbahnen. Der Zustand des Schiefers ist so schlecht, dass bereits der Kontakt mit einem Fremdkörper zum Bruch des Materials führt. Vereinzelt drücken sich zudem Schieferplatten durch die eigenen Befestigungshaken und verursachen in der Deckung. Die Bituemenbahnen sind zudem ausgehärtet und weisen zahlreiche Löcher und Risse auf.
Die Erneuerung sieht das Entfernen der alten Dacheindeckung, das Ersetzen der beschädigten Holzbalken, die Neueindeckung des Daches, das Verkleiden der Dachüberstände, die Erneuerung der Regenrinnen und Fallrohre sowie den Einbau einer Isolierung in den Boden des Dachgeschosses vor.
Diese dringenden Arbeiten sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Dichtigkeit der Dachhaut wiederherzustellen bzw. dauerhaft zu gewährleisten und somit die Gebäudesubstanz vor weiteren Schäden zu bewahren.
Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich auf Grundlage des hinterlegten Angebots des Unternehmens Tychon Frères Sprl vom 6. Mai 2026 sowie des zugehörigen Finanzplans der Stadt Eupen vom 19. Mai 2026 auf 43.375€ (inkl. 21% MwSt.).
Das Gemeindekollegium der Stadt Eupen hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 beschlossen, das Unternehmen Tychon Frères Sprl mit den besagten Arbeiten zur Erneuerung der Dacheindeckung in Dringlichkeit zu beauftragen.
Aus diesen Gründen hat die Stadt Eupen am 27. April 2026 bzw. 19. Mai 2026 einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekrets vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 - PR 13 - ZW 63.51
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Sportstätten der Gemeinden)
Projektkosten: 43.375€
Voraussichtlicher Zuschuss (60%): 26.025€
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.