Sitzung vom 21. Mai 2026

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch vorliegenden Erlassentwurf bestellt die Regierung für das neue Mandat die effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen auf Vorschlag der jeweiligen Einrichtungen.

Die Mandatszeit der Ratsmitglieder beträgt fünf Jahre.

Aufgrund von Artikel 3 Nummer 5 des Erlasses der Regierung vom 4. Juli 2024 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister muss die Bestellung der Mitglieder des Rates für Studienbeihilfen durch die Regierung erfolgen.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden nach einer Wahl unter den Mitgliedern bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen