Sitzung vom 21. Mai 2026
Bestellung von Vertretern der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets in den Adressausschuss
1. Beschlussfassung:
Die Regierung beschließt, folgende Vertreter der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets in den Adressausschuss zu bestellen:
- Herrn Kim Wilden, Gemeinde Eupen, als effektiver Vertreter
- Frau Heike Gerretz, Gemeinde Sankt-Vith, als Ersatzvertreter
Die Regierung beschließt, das Mandat folgender Vertreter der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets im Adressausschuss zu beenden:
- Ralph Rozein, Gemeinde Eupen, effektiver Vertreter
- Aline Brockmans, Gemeinde Lontzen, Ersatzvertreterin
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Artikel 7 des Zusammenarbeitsabkommens vom 17. Juli 2019 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Vereinheitlichung der Art und Weise der Referenzierung von Adressen und der Verknüpfung von Adressdaten sieht vor, dass ein Adressausschuss gebildet wird, der sich aus Vertretern der Verwalter (d.h. die Regionen) und Gemeinden und einer Delegation von unterschiedlichen Partnern zusammenstellt. Das Abkommen sieht vor, dass die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets durch einen Vertreter repräsentiert werden.
Der Adressausschuss hat folgende Aufgaben:
- Erarbeitung eines Adressenmodells und eines Aktionsplans zur Förderung des Austauschs von Adressdaten sowie deren gemeinsamen Nutzung;
- Einrichtung und Koordinierung einer Plattform für den Datenaustausch, um die Verknüpfung und Zugänglichkeit der Adressregister zu ermöglichen.
Das vorerwähnte Zusammenarbeitsabkommen vom 17. Juli 2019 bildet die Nachfolge eines fast identischen Zusammenarbeitsabkommens vom 22. Januar 2016. Letzteres wurde zwar nicht aufgehoben, faktisch wird dieses aber nicht mehr angewendet. Da das Abkommen vom 22. Januar 2016 nicht mehr angewendet wird, gleichzeitig Vertreter in Anwendung des neuen Abkommens bestellt werden, wird das Mandat der bisherigen Vertreter ausdrücklich beendet.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Zusammenarbeitsabkommen vom 17. Juli 2019 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Vereinheitlichung der Art und Weise der Referenzierung von Adressen und der Verknüpfung von Adressdaten