Sitzung vom 30. April 2026
Genehmigung des Vereinbarungsprotokolls zwischen dem Föderalstaat (FÖD Inneres), der Wallonischen Region, der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Entwicklung eines Systems, das die Registrierung der Vollmachten, die Eintragung der Wähler und die elektronische offline Stimmabgabe mit Papierbescheinigung umfasst und des diesbezüglichen Lastenhefts
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt das Vereinbarungsprotokoll zwischen dem Föderalstaat (FÖD Inneres), der Wallonischen Region, der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Entwicklung eines Systems, das die Registrierung der Vollmachten, die Eintragung der Wähler und die elektronische offline Stimmabgabe mit Papierbescheinigung umfasst.
Die Regierung genehmigt das Lastenheft über die Entwicklung eines Systems, das die Registrierung der Vollmachten, die Eintragung der Wähler und die elektronische offline Stimmabgabe mit Papierbescheinigung umfasst.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Im Jahr 2008 wurde ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat und der Flämischen Region über die Entwicklung eines neuen elektronischen Wahlsystems geschlossen, infolgedessen ein öffentlicher Auftrag im Jahr 2011 an die Firma Smartmatic vergeben wurde. Die Region Brüssel-Hauptstadt war diesem Abkommen 2011 beigetreten. Die Deutschsprachige Gemeinschaft folgte am 12. Juni 2017. Somit wurden diese elektronischen Wahlsysteme bei den Wahlen vom 14. Oktober 2018, 26. Mai 2019, 9. Juni 2024 und 13. Oktober 2024 flächendeckend im deutschen Sprachgebiet eingesetzt.
Der in 2011 vergebene öffentliche Auftrag läuft zum 31. Januar 2027 aus, sodass die erworbenen Wahlsysteme nicht mehr ohne weitere Maßnahmen bei den kommenden Wahlen eingesetzt werden können. Das Unternehmen Smartmatic kann den Einsatz der erworbenen Systeme 2. Generation für die Wahlen von 2029 und 2030 garantieren, ohne jedoch eine Aufstockung der bestehenden Systeme 2. Generationen gewährleisten zu können. Dies würde bedeuten, dass die mit den Systemen der 1. Generation elektronisch wählenden Gemeinden (der Großteil der elektronisch wählenden flämischen und zwei brüsseler Gemeinden) und die auf Papier wählenden Gemeinden (ein Teil der flämischen Gemeinden und alle wallonischen Gemeinden – die Wallonische Region hat Anfang 2026 offiziell seinen Wunsch einer elektronischen Wahl für die regulären Wahlen von 2029 und 2030 geäußert) davon nicht profitieren könnten.
Aus diesen Gründen wurde auf interföderaler Ebene für die kommenden Wahlen beschlossen, eine Ausschreibung für die Entwicklung eines neuen Wahlsystems vorzunehmen. Gleichzeitig soll dabei jedoch die Möglichkeit, das aktuelle Wahlsystem 2. Generation in zwei weiteren regulären Wahlvorgängen (d.h. anlässlich der Föderal-, Regional- und Gemeinschaftswahlen im Jahr 2029 sowie anlässlich der Gemeinderats- und – sofern sie denn stattfinden werden – den Provinzialratswahlen im Jahr 2030) einzusetzen nicht außer Acht gelassen werden.
Darüber hinaus soll das angestrebte neue elektronische Wahlsystem auch die Registrierung der Vollmachten und die Eintragung der Wähler ermöglichen. Somit wurde ein Lastenheft über einen gemeinsamen öffentlichen Auftrag für ein integriertes Wahlsystem mit den folgenden drei Modulen erstellt:
- Ein elektronisches Wahlsystem mit Papierbescheinigung
- Ein System für die Registrierung der Vollmachten
- Ein System für die Eintragung der Wähler
Die drei Module sollen unabhängig voneinander bestellt und benutzt werden können.
Das Lastenheft beinhaltet drei Posten:
- Posten 1 (fester Abschnitt): Entwicklung der drei hierüber erwähnten Module (Hard- und Software).
Laufzeit: 15 Monate ab Auftragsvergabe
Kosteneinschätzung insgesamt: 2.600.000 Euro ohne MwSt.
- Posten 2 (bedingter Abschnitt) in Form einer Rahmenvereinbarung: Bestellung eines Experiments außerhalb einer Wahlperiode bzgl. der in Posten 1 entwickelten Module.
Laufzeit: 5 Jahre ab Notifizierung des Postens 2
Kosteneinschätzung insgesamt: 1.800.000 Euro ohne MwSt.
- Posten 3 (bedingter Abschnitt) in Form einer Rahmenvereinbarung: Bestellung von Wartungsleistungen, Hardware, sonstigen Dienstleistungen (z.B. Gutachten, Schulungen) und Material (z.B. Datenträger, Papier) für die in Posten 1 entwickelten Module.
Laufzeit: 15 Jahre ab Notifizierung des Postens 3 (Deckung von 6 regulären Wahlvorgängen)
Kosteneinschätzung insgesamt: 293.000.000 Euro ohne MwSt.
Zudem wurde auch ein Vereinbarungsprotokoll entworfen, um die organisatorischen Aspekte und die Kostenaufteilung zwischen den Wahlorganisatoren im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag zu regeln.
Mit Blick auf die Wahlen von 2029 und 2030, wurde folgender anspruchsvoller Zeitplan für die Ausschreibung erstellt:
- Ende April 2026: Genehmigung des Vereinbarungsprotokolls und des Lastenhefts durch die Regierungen
- Anfang Mai: Auftragsbekanntmachung im Verhandlungsverfahren
- Mitte Juni: Einreichung der Kandidaturen, Analyse, Beschluss und Einladung und Versand des Lastenhefts
- Mitte Juli: Informationsveranstaltung
- Ende August: Angebotseinreichung und -analyse
- Mitte September: Verhandlungsphase
- Mitte Oktober: Einreichung der endgültigen Angebote und Analyse
- Januar: Genehmigung der Vergabe durch die Regierungen, Information an die Bieter und Standstill
- März 2027: Vergabenotifizierung
3. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Genehmigung des Vereinbarungsprotokolls und des Lastenhefts entstehen keine Kosten. Kosten entstehen erst durch die Auftragserteilung (vorausgesetzt die Deutschsprachige Gemeinschaft beteiligt sich an der Auftragsvergabe).
Geschätzt werden die Kosten zu Lasten der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf insgesamt 670.000 Euro inkl. MwSt.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. April 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Artikel 139 der Verfassung
- Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
- Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
- Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
- Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L4141-1 und L4141-3
- Dekret vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Dekret vom 5. Mai 2014
- Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
- Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge