Sitzung vom 16. April 2026
Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Mai 2024 zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Entsprechend Artikel 52 §1 des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit wurde aufgrund des Ablaufs der Amtszeit der vorigen Jugendkommission am 1. Juli 2024 eine neue Jugendkommission für den Zeitraum Juli 2024-Juni 2027 eingesetzt.
Wenn das Mandat eines Mitglieds vorzeitig endet, führt gemäß Artikel 52 §2 ein neu bestelltes Mitglied die Mandatszeit zu Ende. Aufgrund personeller Entwicklungen in der KLJ Ostbelgien, dem Jugendrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie auf Seiten der Verwaltung müssen mehrere Mitglieder neu bestellt werden.
Die Kriterien zur Zusammensetzung der Jugendkommission sind erfüllt. Mehr als die Hälfte der Mitglieder müssen Vertreter von geförderten Jugendeinrichtungen sein. Bei diesen Vertretern handelt es sich um:
- Herrn Calvin Keutgen, Ocarina Ostbelgien VoG;
- Frau Nicole Keutgen, Jugendinformation Ostbelgien VoG;
- Frau Marie-Claire Hellmann, Offene Jugendarbeit Eupen VoG;
- Frau Laura Mathie, Katholische Landjugend & Grüner Kreis VoG.
Der Jugendrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft schlägt die Koordinatorin Frau Rachel Counson als ihre Vertreterin in der Jugendkommission vor. Die Dienststelle der Regierung wird durch Frau Lena Pankert vertreten. Frau Celia Marx ergänzt die Jugendkommission aufgrund ihrer Berufserfahrung als Jugendarbeiterin als externes Mitglied.
Mit Ausnahme der Vertreter der Dienststelle der Regierung und des Jugendrates, müssen alle Mitglieder sozialpädagogische Qualifikationen aufweisen. Alle Vertreter der zuvor genannten Jugendeinrichtungen sind im Besitz eines sozialpädagogischen Diploms (Sozialassistent, spezialisierter Erzieher, Anerkennungsnachweis zum/zur ehrenamtlichen Jugendleiter/in, langjährige Berufserfahrung, …).
Herr Calvin Keutgen wurde in der konstituierenden Sitzung der neuen Jugendkommission vom 1. Oktober 2024 als Präsident der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewählt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Artikel 52 §1 des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit