Sitzung vom 16. April 2026

Dekretvorentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitskommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einstufung der in belgischen Kinosälen gezeigten Filme

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Zusammenarbeitskommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einstufung der in belgischen Kinosälen gezeigten Filme.

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitskommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einstufung der in belgischen Kinosälen gezeigten Filme.

Die Regierung beschließt, die flämische Ministerin für Wohlfahrt und Armutsbekämpfung, Kultur und Chancengleichheit, Caroline Gennez, zu beauftragen, in Anwendung von Artikel 4/1 und Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 die Begutachtung des Dekretvorentwurfes zur Billigung des oben genannten Zusammenarbeitsabkommens, unterzeichnet durch jeden der betroffenen Minister, gemeinsam mit den Vorentwürfen aller beteiligten Behörden in einer 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Beschluss der Regierung EXX/2025/27.11/826 vom 27. November 2025 wird zurückgezogen.

Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Sondergesetz zur Sechsten Staatsreform vom 6. Januar 2014 wurde die Filmkontrolle in die Zuständigkeit der Gemeinschaften und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission überführt.

Derzeit wird die Filmkontrolle durch ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission von Brüssel-Hauptstadt geregelt. Im Rahmen dieses Zusammenarbeitsabkommens wird das Kijkwijzer/Cinécheck-System angewendet, für das eine jährliche Lizenzgebühr an das Niederländische Institut für die Klassifizierung audiovisueller Medien (NICAM) entrichtet wird (Kijkwijzer).

Die Bewertung dieses Zusammenarbeitsabkommens ergab, dass mehr Einheitlichkeit und mehr Einfluss auf die eigenen politischen Instrumente erforderlich sind. Daher wurde beschlossen, das Einstufungssystem für audiovisuelle Medien der Flämischen Gemeinschaft, GoedGezien (Home | GoedGezien), auch für Kinos einzuführen und Kijkwijzer/Cinécheck ab 2026 nicht mehr zu verwenden. Dies bietet die Möglichkeit, in ganz Belgien nur ein einziges System für alle audiovisuellen Produktionen zu verwenden, sowohl im Kino als auch in linearen und nichtlinearen Medien. Auf diese Weise nehmen wir unsere Politik wieder selbst in die Hand und sind nicht mehr von einer ausländischen Partei für die Politik in Belgien abhängig.

Aus diesem Grund wurde ein neues Zusammenarbeitsabkommen ausgearbeitet, das Raum für ein anderes System lässt und Lehren aus den Erfahrungen mit dem aktuellen Zusammenarbeitsabkommen zieht. Mit dem Zusammenarbeitsabkommen wird ein System der gemeinsamen Regulierung eingerichtet. Die Gemeinschaften und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission legen die Einstufungsmethodik und die weiteren Vorschriften für deren Anwendung fest. Die Anbieter (Vertreiber und gegebenenfalls auch Produzenten) klassifizieren die Filme, und die Kinobetreiber sind für die korrekte Information der Besucher verantwortlich.

Die Einstufung gilt als Empfehlung. Die Inhaltseinstufung, die ebenfalls deutlich sichtbar und erkennbar kommuniziert werden muss, sorgt dafür, dass der Besucher, ob Jugendlicher, Elternteil, Erziehungsberechtigter usw., neben einer richtungsweisenden Altersgrenze auch Informationen über potenziell ungeeignete Inhalte erhält.

Die Koordinierung des Systems in Belgien, die Überwachung der Klassifizierungen und die Kontakte mit dem Sektor erfolgen über ein Sekretariat für die Einstufung von Filmen. Die Flämische Gemeinschaft, insbesondere das Ministerium für Kultur, Jugend und Medien, wird dieses Sekretariat übernehmen. Die Flämische Gemeinschaft verfügt über die größte Erfahrung im Bereich der Filmkontrolle. Die finanziellen Kosten für das dafür eingesetzte Personal werden auf die verschiedenen beteiligten Behörden aufgeteilt. Eine Lenkungsgruppe, bestehend aus je einem Vertreter jeder zuständigen Behörde, wird für die Überwachung des Abkommens zuständig sein.

Das Zusammenarbeitsabkommen sieht ein zweistufiges Beschwerdeverfahren vor. Um unzulässige Beschwerden und sachliche Fehler zu vermeiden und die Anzahl schwerwiegenderer Verfahren zu begrenzen, wird das Sekretariat für die Einstufung von Filmen zunächst zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner vermitteln. Das Sekretariat prüft die Qualität und Richtigkeit sowie die Kommunikation der Klassifizierung. Wenn die Vermittlung nicht erfolgreich ist, wird die Beschwerde vom Lenkungsausschuss nach einem auf einer Gegendarstellung basierenden Verfahren behandelt.

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft wird unter Kapitel XI, Artikel 15 eine angepasste Ausnahmeregelung vorgesehen, da 95% der veröffentlichten Filme entweder deutsche Filme oder in die deutsche Sprache übersetzte Filme sind. Das deutsche Klassifizierungssystem gilt für deutsche oder in die deutsche Sprache übersetzte Filme, während das GoedGezien-Einstufungssystem für alle Filme gilt, die in einer anderen Sprache als Deutsch produziert oder synchronisiert werden und von einem belgischen Händler vertrieben werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Flämische Gemeinschaft, die Französische Gemeinschaft, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission werden die Einstufung von Filmen gemeinsam finanzieren. Artikel 14 des Zusammenarbeitsabkommens legt zwei Verteilungsschlüssel für die Aufteilung der Finanzierung fest: die Einwohnerzahl und die Anzahl der Kinosäle. Die künftigen Beiträge werden auf der Grundlage festgelegter Prozentsätze berechnet. Die Französische Gemeinschaft, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission überweisen ihren Beitrag an die Flämische Gemeinschaft, die für das Sekretariat zuständig ist. Die künftigen Beiträge werden stets auf der Grundlage des genehmigten Haushaltsplans angepasst. Die festgelegten Prozentsätze werden alle drei Jahre gemäß dem Verteilungsschlüssel auf der Grundlage der offiziellen Zahlen, die zum Zeitpunkt des Zahlungsjahres bekannt sind, überprüft.

Anbei die Finanzierungstabelle für die nächsten zwei Jahre:

Beiträge der Gemeinschaften

Prozentsatz

Beitrag 2026

Beitrag 2027

Flämische Gemeinschaft

52,80%

€ 50.073,89

€ 31.680

Französische Gemeinschaft

34,09%

€ 32.329,90

€ 20.454

Gemeinsame Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt

12,46%

€ 11.816,68

€ 7.476

Deutschsprachige Gemeinschaft

0,65%

€ 616,44

€ 390

Total

100,00%

€ 94.836,91

€ 60.000

 

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Datenschutzbehörde Nr. 25/2026 vom 23. Februar 2026 liegt vor.
  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. April 2026 liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 10. April 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 130 der Verfassung.  
  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 5 §1 V und Artikel 92bis § 1. 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 4 und Artikel 55bis. 
  • Zusammenarbeitskommen vom 15. Februar 2019 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einstufung der in belgischen Kinosälen gezeigten Filme