Sitzung vom 16. April 2026
Infrastrukturprojekt 5914 - Gemeinde Büllingen - Kirche Krewinkel - Erneuerung des Ölbrenners der Heizungsanlage - Anerkennung der Dringlichkeit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Kirche Krewinkel – Erneuerung des Ölbrenners der Heizungsanlage“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Kirche Krewinkel – Erneuerung des Ölbrenners der Heizungsanlage“ ist die Gemeinde Büllingen. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 1. April 2026.
Es handelt sich um die notwendige Erneuerung des Ölbrenners der Heizungsanlage in der Kirche Krewinkel, gelegen in 4760 Büllingen, Krewinkel 79.
Laut Erklärung des Bürgermeisters muss der bestehende defekte Ölbrenner der Heizungsanlage, der nach mehreren Ausfällen irreparabel beschädigt ist, dringend ersetzt werden.
Diese Arbeiten sollten schnellstmöglich ausgeführt werden, um die Funktionstüchtigkeit der Heizungsanlage wiederherzustellen und somit die weitere Nutzung der Kirche zu ermöglichen.
Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Raeren über die drohende Beschädigung der Infrastruktur sowie die Kostenschätzung für die notwendigen Arbeiten sind dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach etwaiger Auftragserteilung übermittelt worden.
Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich auf Grundlage des Angebots des Unternehmens Palm & Schwall AG vom 2. März 2026 sowie des zugehörigen Finanzplans der Gemeinde Büllingen vom 1. April 2026 auf 4.235€ (inkl. 21% MwSt.).
Das Gemeindekollegium hat in seiner Sitzung vom 9. März 2026 einstimmig beschlossen, dem Unternehmen Palm & Schwall AG den Auftrag zur Erneuerung des Ölbrenners der Heizungsanlage zu erteilen.
Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Büllingen am 1. April 2026 einen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 - PR 03 - ZW 63.21 (Lokale Behörden – Zuschüsse an die Gemeinden im Bereich der bezuschussten Arbeiten)
Projektkosten: 4.235€
Maximaler Zuschuss (60%): 2.541€
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.