Sitzung vom 2. April 2026

Beirat für Seniorenunterstützung: Tätigkeitsbericht 2025

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Tätigkeitsbericht 2025 des Beirats für Seniorenunterstützung.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird beauftragt den Tätigkeitsbericht dem Parlament zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Auf Grundlage des Dekretes über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege vom 13. Dezember 2018 wurde der Beirat für Seniorenunterstützung am 1. September 2023 eingesetzt.

Laut Art. 74 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 muss der Beirat zum Ende eines jeden Kalenderjahres einen Bericht über seine Tätigkeiten im abgelaufenen Jahr verfassen und diesen der Regierung und dem Parlament übermitteln.

Vorliegender Tätigkeitsbericht listet die effektiven Mitglieder und die Ersatzmitglieder auf. Er fasst die Sitzungen und die erstellten Gutachten zusammen. Er stellt in seiner Anlage, die genehmigte Geschäftsordnung zur Verfügung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit einem Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege