Sitzung vom 26. März 2026

Infrastrukturprojekt 5910 - Denkmalgeschützes Anwesen gelegen Gospertstraße 56-58 in 4700 Eupen - Abnahme und Sicherung von Blausteinelementen an der Toreinfahrt - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Eupen – Gospertstraße 56-58 – Abnahme und Sicherung von Blausteinelementen an der Toreinfahrt“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.

Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Eupen – Gospertstraße 56-58 – Abnahme und Sicherung von Blausteinelementen an der Toreinfahrt“ sind Herr Norbert Scheen und Frau Nadine Mentior.

Der Antrag auf Bezuschussung eines Infrastrukturvorhabens an denkmalgeschützten Gebäuden und der zugehörige Finanzplan datiert vom 17. März 2026.

Es handelt sich um die notwendige Abnahme und Sicherung von Blausteinelementen an der Toreinfahrt des denkmalgeschützeten Anwesens gelegen in 4700 Eupen, Gospertstraße 56-58, das sich im Eigentum von Herrn Norbert Scheen und Frau Nadine Mentior befindet.

Die Hilfeleistungszone DG wurde am Samstag, 14. März 2026 Vormittag zum Einsatz gerufen, nachdem ein Teil eines Blausteinelements oberhalb der der Toreinfahrt des denkmalgeschützten Anwesens abgebrochen und auf den Bürgersteig gefallen war.

Nach Inspektion und auf Anraten der Hilfesleistungszone DG soll dieser Bereich umgehend gesichert werden, indem die Blausteinelemente, die offentlich beschädigt bzw. absturzgefährdend sind, abgenommen werden, und der Torbogen provisorisch abgestützt wird.

Diese dringenden Arbeiten sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um der akuten Absturzgefahr der Blausteinelemente im Bereich der Toreinfahrt vorzubeugen und die Verkehrssicherheit im Bereich des Anwesens zu gewährleisten.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten können zum jetzigen noch nicht beziffert werden, da nach der Abnahme und Sicherung der Blausteinelemente in erster Phase, eine zweite Phase der Restaurierung oder Erneuerung sowie Wiederanbringung dieser Elemente folgen wird.   

Aus diesen Gründen haben Herr Norbert Scheen und Frau Nadine Mentior am 17. März 2026 einen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 17 - ZW 53.11 (Zuschüsse für die Restaurierung von Objekten im Besitz von natürlichen Personen im Bereich des Denkmalschutzes)

Projektkosten: liegen noch keine vor
Voraussichtlicher Zuschuss (40%): kann noch nicht beziffert werden

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.