Sitzung vom 26. März 2026
Erlass der Regierung zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle für das Jahr 2025
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt der VoG Wohnraum für Alle einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 860,66 € für das Jahr 2025 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Wohnraum für Alle VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2025-2026.
Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält die VoG im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Jahr 2025 pro Mandat zur Verwaltung einer Wohnung einen pauschalen Zuschuss von jeweils 2.582,00 € zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Organisationsbereich 50, Programm 21, Zuweisung 33.00.
Die VoG hat dem Fachbereich Ende 2025 die Anzahl der verwalteten Mandate pro Monat für das Jahr mitgeteilt:
- Januar: 135
- Februar: 134
- März: 134
- April: 135
- Mai: 136
- Juni: 136
- Juli: 134
- August: 135
- September: 136
- Oktober: 136
- November: 136
- Dezember: 137
Dies ergibt durchschnittlich 135,3333 Mandate pro Monat. Der Gesamtjahresbetrag ergibt somit 135,3333 Mandate * 2.582,00 € = 349.430,66 €
Aufgrund dessen, dass die VoG bereits 348.570,00 € erhalten hat, steht ihr noch der Unterschiedsbetrag von 349.430,66 € - 348.570,00 € = 860,66 € zu.
Somit müssen noch 860,66 € an die VoG gezahlt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Der Wohnraum für Alle VoG wird für das Jahr 2025 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 860,66 EUR gewährt.
Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2025, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 26.01.2026 liegt in der E-Akte vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;
- Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für die Jahre 2025-2026;
- Erlass der Regierung vom 27. März 2025 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle für das Jahr 2025.
- Erlass der Regierung vom 18. Dezember 2025 zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle für das Jahr 2025.