Sitzung vom 26. März 2026
Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Durch einen Erlass der Regierung vom 19. Dezember 2024 wurden die Mitglieder des neuen Mandates der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) bestellt.
Artikel 41 des Denkmalschutzdekretes vom 23. Juni 2008 sieht vor, dass sich die KDLK eine Geschäftsordnung gibt, die der Regierung zur Billigung vorgelegt werden muss. Die vorliegende Geschäftsordnung hat die KDLK in ihrer Sitzung vom 6. Januar 2025 verfasst.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 4. März 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und historischen Kulturlandschaften sowie über die Ausgrabungen