Sitzung vom 19. März 2026

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2023 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2023 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt sieht in Artikel 20 die Schaffung eines Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vor, dem laut Artikel 22 des Dekrets folgende stimmberechtigte Mitglieder angehören:

  • die kommunalen Integrationsbeauftragten;
  • ein Vertreter des Referenzzentrums;
  • ein Vertreter der Träger der im Rahmen des Dekrets geförderten Kurse;
  • zwei Vertreter der Zivilgesellschaft, wovon mindestens einer Migrant ist;
  • ein Vertreter der ÖSHZ;
  • ein Vertreter pro kollektive Aufnahmestruktur im deutschen Sprachgebiet.

Dem Beirat gehören zusätzlich folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

  • ein Vertreter des für Integration zuständigen Ministers;
  • ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • ein Vertreter des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Aufgrund personeller Veränderungen müssen folgende Mitglieder ersetzt werden:

  • Die Vertretung des Referenzzentrums:

Das effektive Mitglied Frau Johanna Tumler wird durch Frau Nathalie Peters ersetzt.

  • Ein Vertreter der Träger der im Rahmen des Dekrets geförderten Kurse;

Das Ersatzmitglied Frau Elmas Colak wird durch Frau Liliane Mreyen ersetzt.

  • Die Vertretung der für Integration zuständigen Ministerin:

Das effektive Mitglied Frau Claudia Schröder wird durch Herrn Mathias Maucher ersetzt

3. Finanzielle Auswirkungen

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 10. März 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt, Artikel 22 §3 Absatz 1.