Sitzung vom 5. März 2026
Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Honorarvertrag zwecks Erstellung von Schätzungsgutachten für den gesamten Immobilienpark, der sich im Besitz der Deutschsprachigen Gemeinschaft befindet
1. Beschlussfassung:
Die Regierung beschließt, folgenden Dienstleistungsauftrag an den nachfolgend genannten Bieter zu vergeben:
- Los 1: AURERE AG als erstklassierter Bieter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots;
- Los 2: AURERE AG als erstklassierter Bieter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots;
- Los 3 Bütgenbach - Worriken: AURERE AG als erstklassierter Bieter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots;
- Los 4: AURERE AG als erstklassierter Bieter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots;
- Los 5: AURERE AG als erstklassierter Bieter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots;
- Los 6: AURERE AG als erstklassierter Bieter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots;
- Los 7: AURERE AG als erstklassierter Bieter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots;
- Los 8: AURERE AG als erstklassierter Bieter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
2.1 Kontext
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Eigentümerin zahlreicher Immobilien. Dabei handelt es sich neben Verwaltungsgebäuden, Schulen und Grundstücken auch um Wohnhäuser, zwei Burgruinen, denkmalgeschützte Gebäude, touristische Unterkünfte sowie ein Kino. Um den aktuellen Wert für das bilanzielle Anlagevermögen zu ermitteln, bedarf es eines Schätzungsgutachtens des gesamten Immobilienparks, der sich im Besitz der Deutschsprachigen Gemeinschaft befindet.
Der Auftrag besteht in der Bewertung der Grundstücke sowie der Immobilien unter Berücksichtigung des aktuellen Zustands. Der Bericht des Gutachters soll nachstehende Informationen enthalten:
- eine Beschreibung der Immobilie, wie sie vom Experten während des Besuchs wahrgenommen wurde
- mögliche Flächenangaben der einzuschätzenden Immobilien. Ein genaues Aufmaß ist jedoch nicht erforderlich.
- Informationen über die wesentlichen Merkmale der Immobilie, die Einfluss auf den Wert haben können
- eine Erläuterung der verschiedenen Bewertungsmethoden
- eine quantifizierte Interpretation der oben genannten Werte
Die Berichte bzw. Schätzungswerte werden pro Gebäude/Gebäudekomplex oder Grundstück einzeln erstellt.
2.2 Veröffentlichungsverfahren
Das in der Regierungssitzung vom 17. Juli 2025 genehmigte Lastenheft wurden am
1. September 2025 zur Bekanntmachung im belgischen Anzeiger der Ausschreibungen versendet.
Potenzielle Bieter hatten bis zum 10. Oktober 2025 Zeit, um ein Angebot via e-Procurement abzugeben. Für alle Lose wurde lediglich je ein Angebot abgegeben, sodass eine Vergabe erfolgen kann.
Das Lastenheft sah vor, dass die Lose entweder einzeln oder zusammen an einem Bieter vergeben werden konnten.
2.3 Auftragsvergabe
Bei der Öffnung des Angebots lag ein Angebot je Los vor. Bei der Prüfung der Angebotsunterlagen wurde festgestellt, dass der Bieter grundsätzlich den Bestimmungen zum Zugangsrecht und den Auswahlkriterien genügte. Demzufolge konnte das Angebot somit für die Auswertung berücksichtigt werden.
Das eingereichte Angebot wurde auf seine Ordnungsmäßigkeit hin geprüft. Im Anschluss an diese Überprüfung stand fest, dass das Angebot keine Unregelmäßigkeit aufwies.
Die Auswertung des Angebots kam für jedes der 8 Lose zu folgendem Ergebnis:
Der Bieter AURERE AG erreicht für jedes Los 100/100 Punkte.
Dieses Resultat ist dadurch begründet, dass punkto Preis keine weiteren Angebote eingereicht wurden, die einen direkten Vergleich ermöglicht hätten. Der Preis liegt aber im Vergleich zu bisherigen Kostenvoranschlägen für Schätzungen im preislichen Rahmen. Hinzu gewährt der Bieter einen 10 prozentigen Nachlass, wenn dieser für alle Lose beauftragt wird.
Beide Teammitglieder sind Mitglied der UGEB-ULEB (Union des Géomètres-Experts) und der TEGOVA (European Group of Valuers' Associations). Herr Aussems ist als Gerichtsgutachter für die Gerichte in Eupen, Verviers und Lüttich sowie beim Appellationshof Lüttich eingetragen. Herr Speybrouck ist in der Kammer der Landvermesser-Gutachter eingetragen, von der flämischen Regierung anerkannt und vor dem Gericht erster Instanz in Brüssel vereidigt worden. Von der Ausbildung her, ist Herr Aussems Architekt und Herr Speybrouck Vermessungsingenieur. Zu den Sprachkenntnissen liegen keine Angaben vor, das Angebot wurde jedoch in deutscher Sprache erstellt. Eine Kopie der Diplome bzw. Eintragungen in den Kammern liegt nicht vor.
Die Firma Aurere hat bereits Erfahrung im Bewerten von öffentlichen Immobilien und hat diesbezüglich dem Angebot zwei Referenzen vorgelegt. Auch lagen die fünf angefragten Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung von unterschiedlichen Immobilien vor.
Der Honorarauftrag zwecks Erstellung eines Schätzungsgutachtens des gesamten Immobilienparks der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann somit an den Bieter Aurere AG als Erstklassierter auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbINFRA.NaH/04.01-00.5591/25.101 und des am 8. Oktober 2025 eingereichten Angebots vergeben werden.,
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2026 im OB 70 – PR 01 – ZW 71.01 vorgesehen. Aus dem Projekt 5786 (Ankauf verschiedener Gebäude und Gelände) werden im Rahmen der Neuverteilung 700.000 € entnommen und dem Projekt 5785 Schätzung Immobilienpark hinzugefügt. Demzufolge befinden sich im Projekt 5785 genügend Mittel für die Beauftragung des Bieters.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 24. Februar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)
- Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Be-reich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge so-wie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)
- Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)
- Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)
- Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002, nachstehend als Infrastrukturdekret bezeichnet
- Erlass der Regierung zur Ausführung des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur