Sitzung vom 26. Februar 2026

Infrastrukturprojekt 5857 - Gemeinde Kelmis - Bibliothek - Austausch des Heizkessels - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Kelmis – Schulstraße 12 – Bibliothek – Austausch des Heizkessels“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.

Die Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Kelmis – Schulstraße 12 – Bibliothek – Austausch des Heizkessels“ ist die Gemeinde Kelmis. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 30. Januar 2026.

Es handelt sich um den notwendigen Austausch des Heizkessels der Bibliothek in Kelmis, nachdem die Heizungsanlage kurzfristig ausgefallen ist. Im Zuge der Reparaturarbeiten wurde festgestellt, dass der bestehende Heizkessel defekt ist, aber hierfür keine Ersatzteile mehr verfügbar sind.

Die zugehörigen Arbeiten zum Austausch des Heizkessels sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Temperierung bzw. Funktionalität des Gebäudes zu gewährleisten und somit die Gesundheit der Nutzer bzw. allgemeinen Öffentlichkeit nicht zu gefährden.

Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Kelmis über die drohende Beschädigung des Gesamtinfrastruktur sowie der Kostenvoranschlag für die notwendigen Arbeiten sind dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach Auftragserteilung, die am 15. Januar 2026 vom Gemeindekollegium beschlossen wurde, übermittelt worden.

Die Gesamtkosten für den Austausch des Heizkessels der Bibliothek in Kelmis belaufen sich auf Grundlage des Angebots des beauftragten Unternehmens ExpAir TS vom 14. Januar 2026, sowie des zugehörigen Finanzplans der Gemeinde Kelmis vom 30. Januar 2026 auf 6.901€ (inkl. 21% MwSt.).

Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Kelmis am 30. Januar 2026 einen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 11 - ZW 63.21
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von öffentlichen Bibliotheken der Gemeinden)
Projektkosten: 6.901€
Maximaler Zuschuss (60%): 4.141€

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.