Sitzung vom 5. Februar 2026
Infrastrukturprojekt 5845 - VIVIAS Interkommunale Eifel - WPZS Hof Bütgenbach - Konformitätsmaßnahmen an der Elektroinstallation - Anerkennung der Dringlichkeit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Bütgenbach – Zum Walkerstal 15 – WPZS Hof – Konformitätsmaßnahmen an der Elektroinstallation“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Bütgenbach – Zum Walkerstal 15 – WPZS Hof – Konformitätsmaßnahmen an der Elektroinstallation“ ist die Interkommunale VIVIAS. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 2. Februar 2026.
Es handelt sich um die umfassende Erneuerung sowie Wiederherstellung der Konformität der Elektroinfrastruktur des WPZS Hof Bütgenbach, gelegen Zum Walkerstal 15 in 47500 Bütgenbach.
Im Rahmen einer Anfrage zur Erneuerung der Sicherheitsbescheinigung hat die Hilfeleistungszone DG am 18. September 2025 in Bezug auf die aktuelle Einrichtung des WPZS Hof Bütgenbach einen negativen Brandschutzbereicht erstellen müssen.
Das vorliegende Projekt umfasst den Austausch der zentralen Energieversorgungskomponenten durch die Installation einer neuen Hochspannungskabine, Anpassungen an der Niderspannungsanlage, die Einrichtung eines neuen Notstromaggregats, die Installation einer neuen Quellenverteilung sowie den Rückbau der veralteten Bestandsanlagen.
Hinzukommen notwendige Tiefbauarbeiten und eine entsprechende Einhausung zum Schutz der neuen Anlagen.
Diese dringenden Arbeiten sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Betriebssicherheit des Gebäudes langfrisitig abzusichern.
Die Bestätigung der Dringlichkeit bzw. begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Bütgenbach über die Gefährdung der Öffentlichkeit datiert vom 8. Dezember 2025 und fordert die Interkommunale VIVIAS eindringlich auf, die Elektroinstallation binnen der kurzmöglichsten Frist instand zu setzen.
Die Interkommunale VIVIAS hat bereits am 1. Dezember 2025 einen entsprechenden Arbeitsauftrag über die Vergabeplattform BOSA (e-Procurement) veröffentlicht und der Verwaltungsrat von VIVIAS hat auf Grundlage der Angebotsauswertung und des Vergabeberichtes vom 8. Januar 2026 des Projektautors A.A.U SA in seiner Sitzung vom 12. Januar 2026 beschlossen, dem Unternehmen, das das wirtschaftlich interessanteste Angebot hinterlegt hat den Zuschlag zu erteilen.
Der Beschluss über die dringende Vergabe des Arbeitsauftrags ist dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium somit innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach Auftragserteilung übermittelt worden.
Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich auf Grundlage des besten Angebots des bevorzugten Unternehmens sowie des zugehörigen Finanzplans der Interkommunalen VIVIAS auf 457.850€ (inkl. MwSt.).
Aus diesen Gründen hat die Interkommunale VIVIAS am 2. Februar 2026 einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 - PR 27 - ZW 63.24
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Alten- und Pflegeheimen)
Projektkosten: 457.850€
Voraussichtlicher Zuschuss (60%): 274.710€
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.