Sitzung vom 5. Februar 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der Rechnungspflichtige des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren, Herr Martin Brodel, wechselt aufgrund einer internen Mobilität in einen anderen Fachbereich des Ministeriums. Die Buchhaltung und somit die Funktion des Rechnungspflichtigen wird mit Datum 1. Januar 2026 von Herrn Lukas Werner, Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen des Ministeriums, wahrgenommen.
Der bisherige Rechnungspflichtige des DgG Gemeinschaftszentren, Herr Martin Brodel, beendet mit der Rechnungslegung 2025 seine Funktion und wird von seinen Aufgaben entbunden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 28. Januar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen
- Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Erlass der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung