Sitzung vom 29. Januar 2026

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. September 2022 zur Bestellung eines Kontrollarztes in Anwendung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. September 2022 zur Bestellung eines Kontrollarztes in Anwendung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport.

Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 16 §1 Absatz 4 des Dekretes vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport legt die Regierung die Bedingungen für die Bestellung der mit der Durchführung der geplanten Dopingkontrollen beauftragten Ärzte fest. Diese Bedingungen wurden in Artikel 21 des Erlasses der Regierung vom 10. Februar 2022 zur Ausführung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport festgelegt.

Am 28. Februar 2025 hat Frau Dr. Anne-Sophie Jost gemäß Artikel 21 §3 Absatz 2 des oben erwähnten Erlasses der Regierung eine Initiativbewerbung per E-Mail an die NADO DG gerichtet.

Die Bewerberin erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 21 §1 Absatz 2 Nummern 1 bis 9 desselben Erlasses und hat die theoretische und praktische Prüfung der Erstausbildung gemäß Artikel 21 §2 Absatz 2 bestanden.

Gemäß Artikel 21 §3 Absatz 3 desselben Erlasses bestellt die Regierung Frau Dr. Anne-Sophie Jost für einen Zeitraum von zwei Jahren als Kontrollärztin.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 6. Februar 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport
  • Erlass der Regierung vom 10. Februar 2022 zur Ausführung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport.