Sitzung vom 22. Januar 2026
Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Durch das Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens geschaffen.
Letzterer erarbeitet unter anderem Gutachten und Empfehlungen zu Dekreten oder politischen Maßnahmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf den Themen Ausbildung und Beschäftigung.
Aufgrund des Artikels 4 §1 des vorerwähnten Dekretes setzt sich der Wirtschafts- und Sozialrat wie folgt zusammen:
- 7 stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen;
- 7 stimmberechtigte Mitglieder, die die überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten.
Die Mandatsperiode der Mitglieder des Rates ist gemäß dem Artikel 5 §6 des Dekretes auf 6 Jahre festgelegt. Die aktuelle Mandatsperiode (Erlass der Regierung vom 18. März 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft) endet am 17. März 2026.
Aus den eingegangenen doppelten Vorschlagslisten ernennt die Regierung folgende stimmberechtigte Bewerber:
- für die repräsentativen Arbeitgeberorganisationen:
- Frau Rita Ernst;
- Herr Stefan Braun;
- Herr Nico Wolff;
- Frau Lara Radermacher;
- Herr Hermann Josef Bernrath;
- Herr Dirk Vandriessche;
- Herr Volker Klinges.
Diese Bezeichnungen basieren auf einem gemeinsamen Vorschlag der Arbeitgeberverband in der Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG, des Bauernbunds, der Mittelstandsvereinigung Ostbelgien und der AnikoS VoG.
- für die repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen:
- Frau Susanne Niessen;
- Herr Thomas Tychon;
- Herr Mike Mettlen;
- Frau Claudine Legros;
- Herr Danny Laschet;
- Frau Laurie Van Isacker;
- Herr Laurent Nix.
Diese Bezeichnungen basieren auf den einzelnen Vorschlägen der CSC Liège-Verviers-Ostbelgien, der FGTB Verviers-Ostbelgien sowie der Freien Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes, die in ihrer Summe eine doppelte Vorschlagsliste für sieben Mandate ergeben.
Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialrates wird anschließend von der Mehrheit der jeweiligen Organisationen vorgeschlagen und durch einfache Mehrheit der Mitglieder des Rats bestätigt.
Ferner wird den gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien durch die vorgenommenen Bezeichnungen Rechnung getragen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 12. Dezember 2025 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft