Sitzung vom 8. Januar 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. November 2025 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses für den Bereich Beschäftigungsförderung und Arbeitsvermittlung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. November 2025 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses für den Bereich Beschäftigungsförderung und Arbeitsvermittlung.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Das Dekret vom 13. November 2023 über Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungs-förderung und der Arbeitsvermittlung sieht vor, dass ein Vertreter der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft geförderten Träger von beruflichen Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen dem Verwaltungsausschuss für den Bereich Beschäftigungsförderung und Arbeitsvermittlung angehört.
Durch das Programmdekret 2025 (II) vom 22. Dezember 2025 wurden die Artikel 13 und 14 §1 dieses Dekrets dahingehend abgeändert, dass zwei Vertreter dem von der Deutschsprachigen Gemeinschaft geförderten Träger von beruflichen Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen dem Verwaltungsausschuss für den Bereich Beschäftigungsförderung und Arbeitsvermittlung angehören, wovon mindestens einer eine Beschützende Werkstätte vertritt. Diese Änderung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Die aktuelle Mandatsperiode des Verwaltungsausschusses läuft vom 1. Dezember 2025 bis zum 30. November 2030.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden aus doppelten Listen vorgeschlagen. Liegt kein gemeinsamer Vorschlag der jeweils vorschlagsberechtigten Organisationen oder Einrichtungen vor, trifft die Regierung ihre Wahl aus den einzeln eingegangenen Vorschlägen.
Mit Ausnahme des Vorsitzenden dürfen die stimmberechtigten Mitglieder nicht mehr als zwei Drittel gleichen Geschlechts sein.
Für das zweite Mandat der Vertreter der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft geförderten Träger von beruflichen Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen liegt folgender Kandidatenvorschlag vor:
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Organisation
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Kandidatenvorschlag 1
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Kandidatenvorschlag 2
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Träger von beruflichen Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen
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Alexa Colling
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Harald Hamacher
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Beide Kandidaten vertreten die Beschützenden Werkstätten.
Es wird vorgeschlagen, Frau Alexa Colling für das zweite Mandat der Vertreter der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft geförderten Träger von beruflichen Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen zu bestellen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 9. Dezember 2025 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 13. November 2023 über Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungsförderung und der Arbeitsvermittlung