Sitzung vom 8. Januar 2026
Erlass der Regierung zur Finanzierung der Gemeinden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft – Zusätze 2025
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes zusätzliche Dotationen in Höhe von insgesamt 6.150.000 € für das Jahr 2025 und verabschiedet den entsprechenden Erlass. Diese Dotationen an die Gemeinden teilen sich in drei Bereiche auf:
- Zusatzdotation Eingliederungsempfänger & Sozialwohnungen: 1.500.000,00 €
- Aufstockung Basis Unterhaltsdotation der Gemeinden: 4.500.000,00 €
- Zusatz Unterhaltsdotation - Bürgermeisterkonferenz: 150.000,00 €
Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Das Dekret vom 15. Dezember 2008 sieht vor, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes jährliche Dotationen ausbezahlt.
Unterhaltsdotation
Die für das Haushaltsjahr 2025 neu geschaffene Unterhaltsdotation, ist dazu bestimmt, Unterhaltsarbeiten an kommunalen beweglichen und unbeweglichen Gütern zu finanzieren. Ihre Verteilung ist identisch mit der Ausgabendotation der Gemeinden.
Die Mittel der Dotation wurden im Lauf des Jahres 2025 von 3 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro erhöht. Die Abrechnung der ausgezahlten Mittel, Haupt- und Unterhaltsdotation, erfolgt im Jahr 2026.
Der Zuschuss wird auf die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel begrenzt.
Zusatz Unterhaltsdotation: Bürgermeisterkonferenz - Solidaritätsfonds
Der Konferenz der Bürgermeister wurde eine Summe von 150.000 Euro zugesprochen, um diese intern zwischen den neun Gemeinden zu verteilen. Die Konferenz hat in diesem Jahr entschieden, den Gemeinden Burg-Reuland und Lontzen 50% dieser Dotation zuzusprechen.
Zusatzfonds Eingliederungseinkommensempfänger und Sozialwohnungen
Im Kontext der aktuellen sozialen Entwicklung wird ein Fonds in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Gemeinden erschaffen, bei denen die Folgen dieser Entwicklung mehr und mehr die Haushalte finanziell belasten.
Ein erster Teil dient dazu, für die Gemeinden die nur 55% der Kosten bezüglich der Eingliederungseinkommensempfänger vom Föderalstaat erstattet bekommen, einen Ausgleich zu zahlen, wenn in der Gemeinde überdurchschnittlich viel Empfänger des Eingliederungseinkommen wohnen. Dieser Ausgleich beläuft sich auf 1.250 Euro pro Empfänger, wobei hier als Basis die monatliche Durchschnittzahl berücksichtigt wird, wie beim Sonderfonds. Diese Summe entspricht rund 10% der jährlichen Kosten pro Empfänger. Gemeinden, deren ÖSHZ mehr als 55% Unterstützung pro Empfänger erhalten, werden bei diesem Ausgleich nicht berücksichtigt, da es das Ziel ist, allen Gemeinden/ÖSHZ eine identische Hilfe zukommen zu lassen. Effektiv ist es so, dass ÖSHZ mit mehr als 500 verschiedener Akten pro Jahr, 65% Unterstützung vom Föderalstatt erhalten. Um schnell auf kritische Entwicklungen reagieren zu können, wird hier nicht der Durchschnitt der Zahlen der letzten 6 Jahre berechnet, sondern die letzte bekannte Zahl an Eingliederungseinkommensempfängern.
Nach Berechnung dieser ersten Ausgleichssumme wird für alle Gemeinden, mit überdurchschnittlich vielen Empfänger des Eingliederungseinkommen, eine Dotation für die Anzahl Sozialwohnungen in der Gemeinde gezahlt. Berücksichtigt werden für diese Berechnung daher nur die Sozialwohnungen, die sich in einer Gemeinde mit überdurchschnittlich vielen Eingliederungseinkommensempfängern befinden. Die zur Verfügung stehenden Mittel ergeben sich aus der Differenz zwischen der Globalsumme der vorliegenden Zusatzdotation (1,5 Millionen Euro) und der Summe, die im ersten Teil den Gemeinden zugesprochen wurde.
Für 2025 erhält die Gemeinde Kelmis eine Summe von 250.625 Euro für die überdurchschnittlich hohe Anzahl von Empfänger des Eingliederungseinkommen und Kelmis sowie die Stadt Eupen jeweils 697.161,33 Euro und 542.213,67 Euro in Funktion der Anzahl Sozialwohnungen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Dotationen in Höhe von insgesamt 6.150.000,00 € werden angerechnet auf die Kredite, die im OB 20 – PR 14 – ZW 43.22 (Sonderdotation Eingliederungsempfänger und Sozialwohnungen) und im OB 70 – PR 03 - ZW 43.21 (Dotation für Unterhaltsarbeiten) des Haushaltes 2025 eingetragen sind.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Dezember 2025 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.
- Dekret vom 10. Dezember 2025 zur zweiten Anpassung des Dekrets vom 12. Dezember 2024 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2025