Sitzung vom 18. Dezember 2025
Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2026 zugunsten der VoG Kleinkinder Ostbelgien zur Organisation einer provisorischen Kinderkrippenstruktur
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt der VoG Kleinkinder Ostbelgien einen Zuschuss für die Organisation einer provisorischen Kinderkrippenstruktur in Höhe von höchstens 288.000,00 EUR für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Seit dem 1. Januar 2024 ist die VoG Kleinkinder Ostbelgien (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) gemäß der Konvention vom 22. Dezember 2023 zur Organisation einer provisorischen Kinderkrippenstruktur zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Kleinkinder Ostbelgien für den Zeitraum 2024 – 2026 anerkannt.
Infolgedessen wird dem Dienstleister eine Bezuschussung gemäß Punkt 11 der o.g. Konvention gewährt.
Der Dienstleister bietet seine Kinderbetreuung für 18 Betreuungsplätze in den Räumlichkeiten der Post-Minis in der Schulstraße 17 in 4700 Eupen an.
Im Rahmen seiner Anerkennung und Bezuschussung verpflichtet sich der Dienstleister, die in der o.g. Konvention festgelegten Anerkennungs- und Bezuschussungsbestimmungen einzuhalten.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die o.g. Konvention legt unter Punkt 11 die Modalitäten der Bezuschussung fest.
Dem Dienstleister wird ein Basiszuschuss pro Jahr und pro Betreuungsplatz für Kleinkinder in Höhe von höchstens 7.353,30 EUR für annehmbare und belegbare Kosten (Personal-, Funktions-, Weiterbildungs-, Mietkosten, …) gewährt.
Der Zuschuss für das Jahr 2026 wird für 18 Betreuungsplätze gewährt.

Der Zuschuss ist an die Indexierung der Gehälter des öffentlichen Dienstes der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft mit dem Angelindex 138,01 gebunden.
Nach derzeitiger Einschätzung beträgt der Finanzbedarf für 2026 – einschließlich einer ab März 2026 vorgesehenen Indexanpassung – maximal 285.583,14 EUR. Erfolgt die Indexanpassung zu einem späteren Zeitpunkt, wird die Auszahlung des Zuschusses entsprechend angepasst.
Um ausreichend Mittel bei einer eventuellen weiteren Indexanpassung im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung zu haben, wird bei der Festlegung zusätzlich zum errechneten Finanzbedarf eine Reserve in Höhe von 2.416,86 EUR vorgesehen. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von höchstens 288.000,00 EUR für das Jahr 2026.
Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2026, OB 50, Pr 23, Zw 33.00.
Der Zuschuss wird gemäß Artikel 104 §1 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in monatlichen Zwölftel-Zahlungen ausgezahlt.
Sollten die effektiven annehmbaren Kosten den o. e. jährlichen Gesamtbetrag nicht erreichen, wird der überschüssige Betrag nach Mitteilung durch den zuständigen Fachbereich von dem Dienstleister zurückgefordert.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2025 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung;
- Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung, insb. Artikel 202;
- Konvention vom 22. Dezember 2023 zur Organisation einer provisorischen Kinderkrippenstruktur zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Kleinkinder Ostbelgien;
- Erster Nachtrag zur Konvention vom 22. Oktober 2024 zur Organisation einer provisorischen Kinderkrippenstruktur;
- Zweiter Nachtrag zur Konvention vom 19. August 2025 zur Organisation einer provisorischen Kinderkrippenstruktur.