Sitzung vom 13. April 2023

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Menschen mit Beeinträchtigung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Menschen mit Beeinträchtigung. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Durch das Dekret vom 21. November 2022 zur Schaffung eines Beirats für Menschen mit Beeinträchtigung wurde der Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung geschaffen. In Artikel 6 dieses Dekrets wird die Zusammensetzung des Beirats festgelegt. Folgende stimmberechtigten Mitglieder gehören dem Beirat an:  

  • ein Vertreter pro Vereinigung von oder für Menschen mit Beeinträchtigung, die als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht organisiert ist und ihren Sitz im deutschen Sprachgebiet hat. Dazu gehören: ABH, Blindenhilfswerk VoG Eupen, ALTEO, U.V.I.B. GoE, Wir für euch und Hörgeschädigte Ostbelgiens VOG; 
  • mindestens drei volljährige Menschen mit Beeinträchtigung oder Erziehungsberechtigte von minderjährigen Menschen mit Beeinträchtigung; 
  • vier Vertreter der kommunalen Beiräte für Menschen mit Beeinträchtigung, von denen zwei aus dem Norden und zwei aus dem Süden des deutschen Sprachgebiets entsandt werden. 

Dem Beirat gehören zusätzlich folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:  

  • ein Vertreter der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • ein Vertreter des zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen 
    Gemeinschaft; 
  • ein Vertreter der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.  

Auf Grundlage der eingereichten Vorschläge bestellt die Regierung durch vorliegenden Erlass die Mitglieder des Beirats und für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied. Die Mitglieder des Beirats werden für eine Mandatsdauer von fünf Jahren bestellt. 

Mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sind Menschen mit Beeinträchtigung oder Erziehungsberechtigte von minderjährigen Menschen mit Beeinträchtigung. 

In Anwendung des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien gehören höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht an. Auch wenn für einige Organisationen nur Frauen vorgeschlagen wurden, da die Vertretung durch einen Mann nicht gewährleistet werden konnte, wird diese Bedingung erfüllt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 30. März 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 21. November 2022 zur Schaffung eines Beirats für Menschen mit Beeinträchtigung, Artikel 6 §3 Absatz 1