Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Finanzierung des Start- und Praktikumsbonus 2023 zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zur Finanzierung des Start- und Praktikumsbonus 2023 eine Subvention in Höhe von 225.000,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 35 des Dekretes vom 25. April 2016 über Maßnahmen im Beschäftigungsbereich ist das IAWM ab dem 1. Januar 2016 für die Gewährung und die Verwaltung von Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung zuständig.

Aufgrund des Geschäftsführungsvertrages 2021-2025 vom 26. Januar 2021 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, der am 25. Januar 2021 durch das Parlament genehmigt wurde, steht dem IAWM zur Finanzierung der Aufgabe „Auszahlung der Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung“ für das Geschäftsjahr 2023 den Betrag von 225.000,00 EUR zu.

Diese Zusatzdotation 2023 ist für Zuwendungen an Betriebe und Lehrlinge in Form des Start- und Praktikumsbonus vorgesehen.

Die Gewährung dieser Zuwendungen erfolgt gemäß dem Königlichen Erlass vom 1. September 2006 über den Start- und den Praktikumsbonus, der zuletzt am 10. November 2017 abgeändert wurde.

Die Auszahlung der 225.000,00 EUR an das IAWM erfolgt nach Unterschrift des Regierungserlasses durch monatliche Teilzahlungen in Höhe von jeweils 18.750,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

225.000,00 EUR sind im OB 30 PR 22 ZW 41.42 für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere Artikel 16 Nummer 16, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 27. Juni 2022.
  • Beschluss des Parlaments vom 21. Januar 2021 zur Genehmigung des Entwurfs des Geschäftsführungsvertrages 2021-2025 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Geschäftsführungsvertrag 2021-2025 vom 26. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Königlicher Erlass vom 1. September 2006 über den Start- und Praktikumsbonus.