Sitzung vom 22. Dezember 2022

Addendum zum Vertrag 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Landfrauenverband zu den Angeboten der Stundenblume sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Landfrauenverband zu den Angeboten der Stundenblume

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag 2022 der VoG Landfrauenverband zu den Angeboten der Stundenblume für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022. 

Die Regierung gewährt der VoG Landfrauenverband zu den Angeboten der Stundenblume einen Zuschuss in Höhe von 140.507,85 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf Grund der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Kosten, wurde der VoG Landfrauenverband für ihr Projekt „Stundenblume“ eine Erhöhung ihres Zuschusses um 2% und 3% für das Jahr 2022 gewährt.

Die Erhöhung für das Jahr 2022 beläuft sich auf insgesamt 6.767,27 €. Der Betrag wurde entsprechend in der Haushaltsplanung vorgesehen. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:               2022
Finanzstelle:                  50.17
Finanzposition:             33.00
Zuschuss:          140.507,85 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Landfrauenverband zu den Angeboten der Stundenblume für das Jahr 2022. 
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Landfrauenverband zu den Angeboten der Stundenblume für das Jahr 2022.