Sitzung vom 7. Juli 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2018 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2018 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel 32 §1 Absatz 1 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bestellt die Regierung Inspektoren, die damit beauftragt sind, Verstöße gegen dieses Dekret und seine Ausführungserlasse festzustellen und diese in einem Protokoll festzuhalten.

Vorliegender Erlass ändert den Erlass der Regierung vom 7. Juni 2018 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt ab, indem ein weiterer Inspektor bestellt wird. 

Roland Ahn aus dem Fachbereich Familie und Soziales wird als weiterer Inspektor bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 27. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Artikel 32 §1 Absatz 1 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.