Sitzung vom 16. Juni 2022

Bestellung einer Vertreterin sowie eines stellvertretenden Vertreters der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Interdepartementalen Kommission für nachhaltige Entwicklung (CIDD)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung bestellt Frau Emilie Van de Weyer als Vertreterin der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Interdepartementalen Kommission für nachhaltige Entwicklung (CIDD). Frau Van de Weyer ersetzt Herrn Daniel Hilligsmann. Als stellvertretender Vertreter wird Herr Achim Aretz bestellt.

Der Ministerpräsident, zuständig für nachhaltige Entwicklung, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Gesetz zur Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung vom 05. Mai 1997, überarbeitet durch das Gesetz vom 30. Juli 2010, sieht in Art. 16 vor, „dass (…) eine interdepartementale Kommission für nachhaltige Entwicklung eingerichtet wird, die sich aus einem Vertreter jedes föderalen öffentlichen Dienstes, jedes föderalen Öffentlichen Programmierungsdienstes (ÖPD) und des Verteidigungsministeriums zusammensetzt“. Ziel der Kommission ist es, den föderalen Plan für nachhaltige Entwicklung auszuarbeiten und zu begleiten.  

Die Mitglieder der Kommission und ihre Stellvertreter werden vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Ein neuer Erlass über die Zusammensetzung der CIDD soll Ende Juni 2022 in Kraft treten.  

Neben den föderalen öffentlichen Diensten werden auch die Gliedstaaten aufgerufen, Vertreter in die CIDD zu entsenden. Auf diese Weise können Vertreter der föderalen und gliedstaatlichen öffentlichen Verwaltungen zusammen die Entwicklung und Umsetzung der nationalen Politik für nachhaltige Entwicklung vorantreiben und sich gegenseitig austauschen. Durch den behördenübergreifenden Charakter der CIDD wird die Zusammenarbeit zwischen den föderalen öffentlichen Diensten und öffentlichen Diensten der Gliedstaaten gefördert und vertieft. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Note hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 5. Mai 1997 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung; 
  • Gesetz vom 30. Juli 2010 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung;