Sitzung vom 2. Juni 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Herr Martin Klöcker hat in der Sitzung vom 16. März 2022 dem Verwaltungsrat des Arbeitsamtes mitgeteilt, dass er seine Mandate beenden möchte.

Mit Schreiben vom 27. April 2022 schlägt die CSC zwei Vertreter für das vakante Mandat des Arbeitnehmervertreters im Arbeitskreis für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung vor.

Die Beschäftigungsministerin schlägt der Regierung vor, Frau Viviane Leffin als Vertreterin der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer zum Mitglied des Verwaltungsrates zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Artikel 16 Absatz 3 Nummer 2 des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler; 
  • Artikel 18 Absatz 1 des Erlasses der Regierung vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler;