Sitzung vom 2. Juni 2022

Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der EthiasCo GmbH

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Ankauf von einem Gesellschaftsanteil der EthiasCo GmbH.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

In ihrer Sitzung vom 17. September 2020 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen, ihre Beteiligung an der EhtiasCo GmbH um einen Maximalbetrag i.H.v. 1.000.000,- Euro aufzustocken. Mit der Gesellschaft wurde vereinbart, dies nicht mittels Kapitalerhöhung durchzuführen, sondern, je nach Verfügbarkeit, die Anteile bestehender Gesellschafter zu ihrem Nennwert abzukaufen.

Dies bietet den Vorteil, dass keine Gesellschaftsneubewertung durchgeführt werden muss und die Anteile unter ihrem Marktwert angeschafft werden können.

Die vorliegende Vereinbarung sieht den Verkauf von insgesamt einem (1) Anteil zu einem Nennwert von 8.602,90 Euro (insgesamt 8.602,90 Euro) vom ÖSHZ der Gemeinde Comblain-au-Pont an die Deutschsprachige Gemeinschaft vor. Dem gegenüber steht ein Marktwert errechnet anhand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 i.H.v. 18.081,29 Euro je Anteil.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Ankauf der Anteile belastet den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Finanzierungs- und Beteiligungsfonds in der Zuweisung 70.25_81.00 mit insgesamt 8.602,90 Euro.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 16. Mai 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft